Bericht
«Besorgniserregende Situation»: Kommission fordert stärkeren Schutz des Kulturlandes

Beim Kulturlandschutz habe es in den letzten Jahren Fortschritte gegeben. Doch laut der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates müssten die Bemühungen diesbezüglich verstärkt werden.

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Die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission fordert einen besseren Schutz des Kulturlandes. (Symbolbild)

Die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission fordert einen besseren Schutz des Kulturlandes. (Symbolbild)

Keystone

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates kam 2015 in einem Bericht zum Schluss, dass der Schutz des Kulturlandes ungenügend sei. Die Gesetzgebung sichere insbesondere die Fruchtfolgeflächen (FFF), also die landwirtschaftlich wertvollsten Anteile des Kulturlandes, zu wenig. Nun hat sich die GPK erneut mit dem Thema befasst und eine Bilanz gezogen über die bisherigen Entwicklungen.

Die Kommission kommt in ihrem neuen Bericht zum Schluss, dass bei den Instrumenten für den Kulturlandschutz deutliche Fortschritte erzielt wurden, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilen. So sei der im Mai 2020 vom Bundesrat verabschiedete Sachplan Fruchtfolgeflächen klarer und vollständiger, und er enthalte präzise Anforderungen an die Qualität der Fruchtfolgeflächen. Zudem sei die Aufsichtskompetenz der Bundesbehörden gestärkt worden.

Die GPK hält allerdings auch fest, dass die Situation weiterhin «besorgniserregend» sei. So liege der gesamtschweizerische Bestand der Fruchtfolgeflächen derzeit gerade mal 1,59 Prozent über dem nationalen Mindestkontingent von 1992.

Mangel an verlässlichen Daten

Das Grundproblem sei, dass es nach wie vor an verlässlichen Daten zur Bodenqualität in den Kantonen fehle. Deshalb ist eine Bewertung der tatsächlichen Situation schwierig, wie es in der Mitteilung heisst. Folglich empfiehlt die GPK, dass rasch ein verlässliches Bodendatensystem aufgebaut wird. Darüber hinaus soll der Bundesrat seine Bemühungen im Bereich der Bodenkartierung verstärken.

Schliesslich sollen nach Ansicht der GPK zwei weitere Massnahmen geprüft werden. Erstens sollte der Schutz der FFF statt auf Verordnungsebene eher auf Gesetzesebene verankert werden. Zudem soll der Bundesrat prüfen, ob es sinnvoll ist, eine allgemeine Kompensationspflicht für die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen einzuführen, sollte der Bestand weiter zurückgehen. (dpo)