Ausserhalb der Bauzone
Bundesgericht: Illegale Bauten müssen auch nach 30-jähriger Frist abgerissen werden

Illegale Bauten ausserhalb der Bauzone müssen auf Anordnung der Behörden abgerissen werden. Laut Bundesgericht gilt dies auch noch nach mehr als 30 Jahren.

Drucken
Das Bundesgericht stellt klar: Rechtswidrige Bauten dürfen nicht geduldet werden, auch wenn sie lange Zeit nicht entdeckt wurden. (Symbolbild)

Das Bundesgericht stellt klar: Rechtswidrige Bauten dürfen nicht geduldet werden, auch wenn sie lange Zeit nicht entdeckt wurden. (Symbolbild)

Keystone

(agl) Das Bundesgericht behandelte jüngst einen Fall aus dem Kanton Luzern. Ein Bauunternehmen betreibt laut Mitteilung vom Mittwoch auf einem Grundstück in der Landwirtschaftszone seit Langem einen Werkhof «mit zahlreichen Bauten und Anlagen, die grösstenteils nie bewilligt wurden». Die Luzerner Behörden ordneten den Rückbau bestimmter Teile an, nicht aber für diejenigen, die vor Januar 1983 erstellt wurden. Die Begründung lautete, dass gemäss Rechtsprechung bei illegalen Bauten innerhalb der Bauzone die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nach 30 Jahren verwirke. Die Frist gelte auch bei Bauten ausserhalb der Bauzone.

Das Bundesgericht widerspricht dem jedoch und hat eine Beschwerde von Anwohnern gutgeheissen. Alle Anlagen und Bauten müssen abgerissen werden, auch diejenigen, die vor 1983 erstellt wurden. Bei Bauten innerhalb der Bauzone werde die Frist von 30 Jahren mit der Rechtssicherheit und den praktischen Schwierigkeiten begründet, nach mehr als 30 Jahren die tatsächlichen und rechtlichen Umstände noch abklären zu können. «Beide Probleme stellen sich bei Bauten ausserhalb der Bauzone nicht», schreibt das Bundesgericht.

Der Rechtssicherheit und -gleichheit ausserhalb der Bauzone sei am besten gedient, wenn klar ist, «dass eine rechtswidrige Nutzung nicht geduldet wird, auch wenn sie über lange Zeit nicht entdeckt und beanstandet wurde». Das Bundesgericht weist den Fall an die Gemeinde zurück, damit diese Anordnungen für den Rückbau trifft.

Urteil vom 28. April 2021 (1C_469/2019, 1C_483/2019)