Asylpolitik
Leichtere Ausschaffung: Abgewiesene Asylbewerber sollen zu Corona-Test gezwungen werden

Abgewiesene Asylbewerber können derzeit nicht zu einem Corona-Test gezwungen werden. Das will der Bundesrat nun ändern. Die neue Regelung solle sofort in Kraft treten, um hohe Kosten zu verhindern, argumentiert die Landesregierung.

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Laut Staatssekretariat für Migration haben dieses Jahr 50 abgewiesene Asylbewerber einen Corona-Test verweigert, um eine Ausschaffung zu verhindern. (Symbolbild)

Laut Staatssekretariat für Migration haben dieses Jahr 50 abgewiesene Asylbewerber einen Corona-Test verweigert, um eine Ausschaffung zu verhindern. (Symbolbild)

Keystone

Der Bund will künftig abgewiesene Asylbewerber dazu verpflichten, sich einem Corona-Test zu unterziehen. Bislang war das nicht möglich. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Ausländer-und Integrationsgesetzes eröffnet, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) mitteilte.

Der Vollzug von abgewiesenen Asylbewerbern gestaltet sich derzeit schwierig. Viele Herkunfts- und Dublin-Staaten verlangen einen negativen Corona-Test für die Rückübernahme weggewiesener Personen. Es kommt deshalb immer häufiger vor, dass Personen aus dem Asylbereich einen Test verweigern, um eine Ausschaffung zu verhindern, wie das SEM weiter schreibt. In den Bundesasylzentren seien dieses Jahr mehr als 50 solcher Fälle verzeichnet worden.

Durch den blockierten Vollzug entstünden zusätzliche Kosten für die Kantone im Nothilfebereich, argumentiert der Bundesrat. Hinzu kämen weitere Ausgaben im Bereich der Administrativhaft. Nach Ansicht der Landesregierung besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. Daher hat der Bundesrat die Vernehmlassungsfrist auf zwei Wochen verkürzt. Zudem beantragt er dem Parlament, die Gesetzesänderung für dringlich zu erklären und sofort in Kraft zu setzen. Die neue Regelung soll gemäss Mitteilung befristet – bis Ende 2022 – gelten. (dpo)