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Fachkräfte aus Drittstaaten sollen hierzulande einfacher eine Arbeitsbewilligung erhalten. Der Bundesrat möchte die administrativen Hürden abbauen.
Er ist eine Konstante auf dem Schweizer Arbeitsmarkt: Der Fachkräftemangel. Unternehmen suchen händeringend nach Spezialistinnen und Spezialisten. Jüngstes Beispiel: Der Pharmakonzern Lonza, der im Wallis den Impfstoff von Moderna produziert. Letzten April zeigte sich der Bund sogar bereit, bei der Rekrutierung zu helfen.
Der Bundesrat ortet nun generellen Handlungsbedarf. Er hat am Freitag beschlossen, die administrativen Hürden bei der Zuwanderung aus Drittstaaten abzubauen. Dadurch soll die Innovationskraft der Wirtschaft gestärkt werden, wie es in einer Mitteilung des Staatssekretariats für Migration (SEM) heisst. Entscheidungsgrundlage ist ein Bericht, den der Nationalrat mittels Postulat bestellt hatte.
Konkret setzt der Bundesrat an drei Orten an. Bei Berufen mit nachweislich starkem Fachkräftemangel soll der Bund darauf verzichten, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob das inländische Fachkräftepotenzial ausgeschöpft worden ist.
Auch möchte der Bundesrat künftig Personen in qualifizierten Tätigkeiten mit ausgewiesenem Fachkräftemangel eine Aufenthaltsbewilligung gewähren, selbst wenn sie über keine akademische Bildung verfügen. Bisher galt das nur für Personen mit besonderen beruflichen Kenntnissen. Zudem soll der Wechsel von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erleichtert werden.
Diese drei Massnahmen sollen bis Ende Jahr umgesetzt werden. Für den Bundesrat ist das aber nicht das Ende der Fahnenstange. Er hat das Justizdepartement (EJPD) beauftragt, zusätzliche Verbesserungen am heutigen System zu prüfen. In einem Jahr soll ein entsprechender Bericht dazu vorliegen.
Allerdings drängt sich nach Ansicht des Bundesrates keine grundsätzliche Abkehr vom heutigen Kontingentssystem für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten auf. Punktuelle Optimierungen seien dagegen erwünscht.