Amtsgeheimnis
Keine Untersuchung gegen alt Bundesrat Leuenberger: Geisel-Aussagen bleiben folgenlos

Hat alt Bundesrat Moritz Leuenberger in einem Interview das Amtsgeheimnis verletzt? Das wollte die Bundesanwaltschaft herausfinden. Der Bundesrat legt nun sein Veto ein.

Drucken
Kein juristischer Ärger für alt Bundesrat Moritz Leuenberger. Die Bundesanwaltschaft wollte untersuchen, ob er das Amtsgeheimnis verletzt hat. Dazu kommt es nun nicht.

Kein juristischer Ärger für alt Bundesrat Moritz Leuenberger. Die Bundesanwaltschaft wollte untersuchen, ob er das Amtsgeheimnis verletzt hat. Dazu kommt es nun nicht.

Keystone

(rwa) Die Bundesanwaltschaft (BA) war beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vorstellig geworden. Sie wollte eine mögliche Verletzung des Amtsgeheimnisses durch alt Bundesrat Moritz Leuenberger untersuchen. Corpus delicti war ein Interview in der «NZZ am Sonntag» von Anfang Februar. Darin ging es um Lügen und um Lösegeldzahlungen an Terroristen. Leuenberger sagte: «Kommt eine Geisel frei, ist wohl meist bezahlt worden. Aber da steht nicht ‹Lösegeld› auf dem Einzahlungsschein, sondern da werden irgendwo Spesen abgebucht.»

Der alt Bundesrat beging damit einen Tabubruch, denn die Aussage widerspricht der offiziellen Politik der Schweiz. Sie bezahlt kein Lösegeld – unter anderem auch, um Terroristen keine Anreize für Entführungen zu geben. Diese Haltung bekräftigte das Aussendepartement nach dem Erscheinen des Interviews in den Medien. Leuenberger schwächte daraufhin seine Aussagen ebenfalls in den Medien ab.

Nicht vereinbar mit Schweizer Interessen

Da es sich um eine politische Straftat handelt, hätte die BA die Ermächtigung des Bundesrats benötigt. Diese hat sie nun nicht erhalten. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die BA nicht zur Strafuntersuchung zu ermächtigen. Diese wäre nicht mit den Interessen des Landes vereinbar gewesen, begründet der Bundesrat gemäss Mitteilung des EJPD den Entscheid.

Darin bekräftigt er auch die offizielle Position. Der Bundesrat vertrete ausdrücklich die Politik, dass die Schweiz in Entführungsfällen kein Lösegeld bezahle. Weitergehende Informationen zur Strategie des Bundesrates in Entführungsfällen werden nicht öffentlich kommuniziert, weil dies die Position der Schweiz in Verhandlungen schwächen und betroffene Schweizer Bürgerinnen und Bürger gefährden könnte.

Die Durchführung eines Strafverfahrens in dieser Angelegenheit würde jedoch eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Strategie des Bundesrates in Entführungsfällen nach sich ziehen.