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Frauen, die unmittelbar von der Erhöhung des Rentenalters betroffen sind, sollen grosszügiger kompensiert werden. Das schlägt die Sozialkommission des Nationalrats vor. Damit geht sie weiter als der Bundesrat und die kleine Kammer.
Ein höheres Rentenalter für Frauen war auch in der Kommission wenig bestritten. Mit 17 zu 8 Stimmen schloss sie sich Bundesrat und Ständerat an. Die Idee: Das AHV-Referenzalter für Frauen soll in vier Schritten auf 65 Jahre angehoben werden. Allerdings sollen die ersten sechs Frauen-Jahrgänge grosszügigere Ausgleichsmassnahmen erhalten. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.
Das Modell der Kommission sieht eine Kompensation von 40 Prozent vor, während jenes des Bundesrates 33 Prozent und jenes des Ständerates gar nur 22 Prozent erreicht. Dieser Vorschlag sei grosszügiger, fairer und zugleich fokussierter auf Frauen mit tiefen Einkommen, argumentierte die Kommissionsmehrheit.
Bei der Flexibilisierung des Renteneintritts folgt die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen dem Ständerat, der dies generell ab 63 Jahren zulassen will. Der Bundesrat wollte einen Rentenvorbezug ab 62 Jahren ermöglichen.
Anders als der Ständerat lehnt es die Mehrheit mit zu 14 zu 11 Stimmen knapp ab, den Freibetrag für Erwerbstätige im Rentenalter zu erhöhen. Vielmehr sollen diese die Möglichkeit bekommen, auf den Freibetrag zu verzichten, um ihre Rente auch bei geringem Einkommen aufzubessern.
Zudem will die Sozialkommission die Mehrwertsteuer (MwSt) um 0,4 Prozentpunkte erhöhen. Sie hält die vom Ständerat beschlossenen 0,3 Prozent für zu knapp. Mit den vom Bundesrat vorgesehenen 0,7 Prozent MwSt würden dagegen «Steuern auf Vorrat erhoben».
Der Nationalrat wird sich in der Sommersession mit der AHV-Reform befassen. Auf ihn wartet viel Arbeit: Insgesamt wurden 30 Minderheitsanträge zur Vorlage eingereicht. Auch hat die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen eine Motion beschlossen, mit der der Bundesrat beauftragt werden soll, bis Ende 2026 eine nächste Reform für die Zeit von 2030 bis 2040 vorzulegen.
Nicht zufrieden ist die SP und spricht von einer «schleichenden Reform auf dem Buckel der Frauen». Mit dieser neuen Version müssten die Frauen den grössten Teil der Kosten der AHV-Reform tragen, insbesondere mit der Erhöhung des AHV-Alters von 64 auf 65 Jahre, schreibt sie in einer Mitteilung. Dabei weigere sich die Kommission systematisch, die notwendigen Mittel für die AHV bereitzustellen und die Erhöhung des Rentenalters der Frauen anständig zu kompensieren. Die ungenügenden Lösungen würden bereits 2030 weitere Reformen erfordern, kritisiert die Partei.
Auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist der Ansicht, dass die AHV-Reform auf Kosten der Frauen geht, «die eine faktische Rentensenkungen hinnehmen sollen», teilt er mit. Er lehne diese AHV 21 daher ab. Auch für Travail Suisse, den Dachverband der Arbeitnehmenden, ist dieser Reformvorschlag «zu weit entfernt von einem fairen Kompromiss», wie er mitteilt.