Albanisches Festival
Alba-Festival: Organisator wirft Jacqueline Fehr Diskriminierung vor

Ein albanisches Popfestival darf nicht stattfinden, weil es sich mit Blick auf die Pandemie bei der Zielgruppe um eine «stark betroffene Community» handle. Organisator Adem Morina fühlt sich diskriminiert.

Peter Walthard
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Umstrittener Verweis auf «stark betroffene Community»: Zürcher Regierungspräsidentin Jacqueline Fehr.

Umstrittener Verweis auf «stark betroffene Community»: Zürcher Regierungspräsidentin Jacqueline Fehr.

Keystone

Nachdem das Zürcher Verwaltungsgericht am Freitag eine Beschwerde gegen den kurzfristigen Entzug der Bewilligung des Alba-Festivals abgeschmettert hat, traten die Organisatoren am Nachmittag vor die Medien. Sie erheben schwere Vorwürfe gegen die Zürcher Regierungspräsidentin Jacqueline Fehr (SP). «Ich fühle mich klar diskriminiert», sagte Organisator Adem Morina.

Unterstützung erhielt er vom Zürcher FDP-Gemeinderat Përparim Avdili: Dass Fehr die Absage mit einem Hinweis auf die Coronalage in der albanischen Community begründe sei «unnötig und skandalös», sagte der albanischstämmige Politiker. Hier werde eine Bevölkerungsgruppe stigmatisiert. «Mit derselben Begründung müsste man Schwingfeste absagen, weil dort ungeimpfte SVP-Wähler sind», sagte Avdili.

Wegen Corona zahlt keine Versicherung

Veranstalter Morina betonte, dass das Festival unter 3G-Regeln durchgeführt worden wäre. Sprich: Zugang hätten nur Geimpfte, Genesene und Getestete erhalten sollen. Das Festival habe gezielt einen Beitrag zur Impfkampagne unter Schweizern mit albanischen Wurzeln leisten wollen: «Der Impfbus sollte am Alba-Festival sein, wir wollten dem Kanton die Bühne zur Verfügung zu stellen, um da Impfen zu fördern. Das ist leider nicht mehr möglich», sagte Morina.

Zum finanziellen Schaden wollte sich der Festival-Organisator an der Medienkonferenz nicht weiter äussern. Er gab jedoch zu bedenken, dass es derzeit keine Versicherung gebe, die Schäden im Zusammenhang mit der Pandemie decke. Pressesprecher Michel Pernet erklärte, die Sache sei rechtlich noch nicht abgeschlossen. Das Verwaltungsgericht habe lediglich nach einer summarischen Prüfung die aufschiebende Wirkung der Beschwerde abgewiesen.

Dies bestätigte die Zentralkanzlei des Verwaltungsgerichts gegenüber CH Media. Es sei «nachvollziehbar und nicht unplausibel», dass der Regierungsrat zahlreiche Ansteckungen befürchte, dies «angesichts der epidemiologischen Lage, den stark angestiegenen Hospitalisationen im Kanton Zürich sowie des Zielpublikums und des Charakters der vorgesehenen Grossveranstaltung.»