Der Bundesrat stärkt bei der Bewilligung von adaptiven Antennen für den Ausbau des 5G-Netzes die Rechtssicherheit. Schwerpunkt ist der Korrekturfaktor.
Bereits im Februar hatte das Bundesamt für Umwelt (Bafu) eine Vollzugshilfe für die Kantone und Gemeinden veröffentlicht. Darin wird aufgezeigt, wie die Strahlung von adaptiven Antennen berechnet werden kann. Am Freitag hat der Bundesrat entschieden, einzelne Elemente davon in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zu verankern. Er will damit die Grundlagen für die Beurteilung von adaptiven Antennen im Bundesrecht verbindlich festlegen, wie das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mitteilte. Die Anpassung tritt auf Anfang nächsten Jahres in Kraft.
Der Bundesrat legt vor allem fest, dass die Anwendung eines Korrekturfaktors auf bestehende adaptive Antennen nicht als Änderung der Anlage gilt. Damit müssen die Behörden «aus Gründen der Nachvollziehbarkeit» nur noch ein aktualisiertes Formular einreichen, wenn sie den Korrekturfaktor bei bereits bewilligten adaptiven Antennen anwenden.
Der Korrekturfaktor wird auf die bewilligte maximale Sendeleistung angewendet und stellt sicher, dass adaptive Antennen nicht strenger beurteilt werden als konventionelle. Das erlaubt adaptiven Antennen über kurze Zeit mehr Sendeleistung zu strahlen, als berechnet wurde. Hintergrund ist, dass adaptive Antennen ihre Strahlung dorthin fokussieren, wo sich das verbundene Mobiltelefon verbindet. Damit liegt die Strahlenbelastung in der Umgebung im Durchschnitt tiefer als bei konventionellen Antennen.
Der Bundesrat betont, dass mit seinem Entscheid die Grenzwerte nicht gelockert werden. Das heute geltende Schutzniveau bleibe erhalten. Der Korrekturfaktor darf zudem erst genutzt werden, wenn die betroffene Antenne mit einer automatischen Leistungsbegrenzung ausgerüstet ist.
Adaptive Antennen sind für den Ausbau des 5G-Netzes ein wichtiges Element. Allerdings sind sie in der Bevölkerung umstritten. Der Ständerat hat sich erst am Donnerstag in der Wintersession gegen ein Moratorium des 5G-Netzes ausgesprochen. (abi)