13. Februar 2022
Bundesrat startet Abstimmungskampf gegen Initiative «Kinder ohne Tabak»

Alain Berset hat den Abstimmungskampf gegen die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» eröffnet. Da die Politik dennoch Handlungsbedarf sieht, bekämpft das Parlament die Vorlage mit einem Gegenvorschlag.

Samuel Thomi
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Weil sie zu stark in die Wirtschaftsfreiheit eingreife, empfiehlt Alain Berset im Namend es Bundesrats ein Nein zur Tabakinitiative.

Weil sie zu stark in die Wirtschaftsfreiheit eingreife, empfiehlt Alain Berset im Namend es Bundesrats ein Nein zur Tabakinitiative.

Keystone

Kinder sollen vor Tabakwerbung geschützt werden. Darin ist sich die Politik einig. Ein totales Werbeverbot, wie dies die Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» fordert, geht Bundesrat und Parlament jedoch zu weit. «Das ist eine starke Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit für alle Unternehmen die in diesem Bereich tätig sind», sagte Alain Berset am Donnerstag vor den Medien in Bern. Darum empfehle der Bundesrat und das Parlament die Initiative am 13. Februar 2022 auch zur Ablehnung.

Allerdings strich der Gesundheitsminister zum Start des Abstimmungskampfes über die Initiative «Kinder ohne Tabak» den vom Parlament in der Herbstsession eben beschlossenen indirekten Gegenvorschlag hervor. Damit beweise die Politik, dass sie es ernst meine mit dem Kinder- und Jugendschutz.

Für den Gegenvorschlag läuft bis am 20. Januar zwar noch eine Referendumsfrist. Doch dann würde dieser sofort in Kraft treten, wie Alain Berset erklärte. Denn anders als sonst jeweils üblich bei indirekten Gegenvorschlägen des Parlaments zu Volksinitiativen – die nur bei einem Nein zur Initiative in Kraft treten – beinhaltet das revidierte Tabakproduktegesetz neu auch Bestimmungen zur Zusammensetzung von Tabakprodukten, Vorgaben an E-Zigaretten oder zur Verantwortlichkeit von Herstellern. Bei einer allfälligen Annahme der Initiative «Kinder ohne Tabak» müssten laut Berset dann einfach noch die rigideren Werbeverbotsbestimmungen angepasst werden.

«Sicher nicht der griffigste Gegenvorschlag»

Er teile zwar die Anliegen der Initiantinnen und Initianten, die Bevölkerung und insbesondere Kinder und Jugendliche vor den schädlichen Wirkungen des Tabakkonsums zu schützen, argumentierte der Bundesrat bereits vor gut einem Jahr. Deren Ziele wollte er jedoch damals schon über den Gesetzesweg statt via eine Änderung der Verfassung erreichen. «Es ist sicher nicht der griffigste Gegenvorschlag den man sich vorstellen kann», sagte Berset dazu am Dienstag. Das Parlament habe allerdings «vertieft darüber diskutiert», so der Gesundheitsminister. «Und nun unterstützt selbstverständlich auch der Bundesrat diese Vorlage.»

Ist der Politik ein Dorn im Auge: Tabakwerbung. Ein generelles Verbot wie dies eine Initiative am 13. Februar fordert lehnt sie aber ab. (Symbolbild)

Ist der Politik ein Dorn im Auge: Tabakwerbung. Ein generelles Verbot wie dies eine Initiative am 13. Februar fordert lehnt sie aber ab. (Symbolbild)

Nana do Carmo

Aufgrund der neuen Bestimmungen im Tabakproduktegesetz, welche schweizweit einheitliche Einschränkungen vorsieht, wäre Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten auf Plakaten und in Kinos verboten. Auch dürften keine Gratismuster mehr abgegeben oder internationale Veranstaltungen gesponsert werden. Erlaubt bliebe Werbung an Kiosken, in der Presse, im Internet oder das Sponsoring von nationalen Veranstaltungen. Ausser diese richtet sich explizit an Minderjährige.

Flickenteppich bei Tabakwerbung

Anders als in den meisten europäischen Ländern darf aktuell hierzulande nämlich mit gewissen Einschränkungen für Tabakprodukte geworben werden. Allerdings herrscht in der Schweiz dazu ein Flickenteppich. So haben 17 Kantone Plakatwerbung bereits verboten und 6 Tabakwerbung in Kinos. Radio- und Fernsehsendern ist Tabakwerbung ganz verboten. Für Zeitungen und Zeitschriften gibt es auch derzeit keine Werbeverbote. Doch haben sich Teile der Branche freiwillig auf Einschränkungen geeinigt.

Hinter der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» stehen verschiedene Gesundheitsorganisationen wie Krebsliga und Lungenliga, Sport- und Jugendverbände, die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz sowie Parlamentarierinnen und Parlamentarier verschiedenster Parteien. Nach der Verabschiedung des Gegenvorschlags kritisierten sie diesen als «Alibiübung». Denn genau jene Werbearten, die laut den Initianten «besonders viele Jugendliche erreichen», würden damit erlaubt bleiben.