Schnüffelstaat, Runde 2

Die Nachricht: Im Parlament liegt der Wunsch des Bundesrats, die Kompetenzen der Ermittlungsbehörden auszuweiten und mehr Daten speichern zu lassen. Nun zeigt der Fall Glättli erstmals, wie umfangreich diese Daten sind.

Michael Heim
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Der Kommentar: Vor gut zehn Jahren lief der Film «Minority Report» im Kino. In der Zukunft angesiedelt, handelte er von einer Ermittlungsbehörde,
die aufgrund hellseherischen Wissens künftige, noch nicht verübte Verbrechen verhindern musste. So weit sind wir zum Glück noch nicht. Aber der Wunsch der Behörden, allwissend zu sein, ist vorhanden. Doch jetzt planen sie, ihre Kompetenzen noch weiter auszubauen.
Kommt die Erweiterung des Überwachungsgesetzes Büpf durch, können sich Polizisten künftig in private Computer hacken. Sie können Software installieren, mit der etwa Skype-Gespräche abgehört werden können. Ob das die Systeme beschädigt? Das weiss niemand. Ob dann auch andere Hacker diese Schwachstellen nutzen können? Auch das ist unbekannt. Vermutlich brauchen wir künftig Schutzprogramme gegen den eigenen Staat.
Die Gesetzesrevision führt auch dazu, dass das Sammeln von Daten über unbescholtene Bürger aufs Doppelte ausgebaut wird. Die Protokolle sind feinmaschig, jedes SMS hinterlässt eine Spur. Schnell taucht da jemand im Umfeld einer Straftat auf und wird so selber zum Verdächtigten. Zudem soll – so will es der Bundesrat – bald auch der Geheimdienst auf diese Daten zugreifen können. Ohne Verdacht auf eine begangene Straftat. Rein «präventiv».
Einst sorgten in der Schweiz ein paar dünne, auf Schreibmaschine getippte Fichen für grosse Aufregung. Die Sammlungen des 21. Jahrhunderts sind viel umfangreicher. Es wird Zeit, mal wieder ein wenig aufzuschreien.
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