Nationalrat Thomas Burgherr (SVP/AG) und Ständerätin Eva Herzog (SP/BS) sind sich uneins, wer von der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital profitieren und wer benachteiligt würde.
Heute muss die sogenannte Emissionsabgabe auf Eigenkapital entrichtet werden, wenn eine Firma das Eigenkapital erhöhen will oder ein neues Unternehmen gegründet wird. Betroffen von dieser Stempelabgabe sind jährlich rund 2300 Betriebe. Diese Steuer ist im internationalen Vergleich so gut wie einmalig (nur Griechenland, Liechtenstein und Spanien erheben in Europa eine vergleichbare Steuer) und setzt schlicht und einfach die falschen Anreize.
Unternehmensgründungen und höheres Eigenkapital sind etwas Gutes! Die Stempelsteuer bestraft Jungunternehmer und Firmen, die investieren oder für Krisen vorsorgen wollen. Wir sollten jedoch die Eigeninitiative und verantwortungsvolles Unternehmertum unterstützen, und deshalb muss diese unnötige und veraltete Stempelabgabe auch abgeschafft werden. Parlament und Bundesrat setzen sich für diese Abschaffung ein und schlagen eine entsprechende Gesetzesänderung vor. Die dadurch freigesetzten Mittel fliessen in Innovationen und Arbeitsplätze.
Firmen, die investieren können, lassen dieses Geld damit auch in die lokale und regionale Wertschöpfung fliessen. Investitionen können Aufträge für das Gewerbe freisetzen oder neue Stellen schaffen. Aber auch Jungunternehmer und initiative Firmen werden mit der geplanten Abschaffung der Emissionsabgabe entlastet. Die Schweizer Wirtschaft und der Wohlstand werden also als Ganzes gestärkt.
Die Coronapandemie hat zudem gezeigt, dass Firmen mit mehr Eigenkapital auch besser Krisen meistern können, weil sie mehr Reserven haben. Das ist ebenfalls unterstützenswert. Alles in allem stärkt die Abschaffung der Stempelsteuer den Unternehmensstandort Schweiz, gibt der Wirtschaft nach dieser Krise wieder mehr Freiraum und fördert das dringend nötige Unternehmertum in unserer Gesellschaft. Sagen also auch Sie am 13. Februar Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben.
Als Begründung seiner Ablehnung der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital schrieb der Bundesrat im Jahr 2005 als Antwort auf eine Motion von Nationalrat Gerold Bührer (FDP) folgendes: «Die Aufhebung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital brächte für den Unternehmenssektor eine Entlastung im Umfang von rund 200 Millionen Franken. Die Nutzniesser wären in erster Linie bei den multinationalen Unternehmen, den Banken, Versicherungen und Holdinggesellschaften zu suchen, nicht aber bei den KMU.
Als Massnahme zur Förderung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der KMU vermag die vorgeschlagene Teilaufhebung der Emissionsabgabe nicht zu greifen. Die notwendige Verbesserung der Voraussetzungen für eine angemessene Ausstattung der KMU mit Eigenkapital ist insbesondere mit der (...) Erhöhung der Freigrenze bei der Emissionsabgabe von 250000 auf eine Million Franken bereits vollzogen worden. (...) Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Aufhebung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital zu keiner spürbaren Verbesserung des Wachstumspotenzials unserer Wirtschaft führen würde.»
Diese Einschätzungen des Bundesrates haben nichts an Gültigkeit eingebüsst: Lediglich 0.3 Prozent der Unternehmen bezahlen pro Jahr überhaupt die Emissionsabgabe, kleine Unternehmen gar nicht, und mit 1 Prozent ab der Freigrenze von einer Million Franken ist die Steuer moderat. In der Schweiz gibt es keine Beteiligungsgewinnsteuer, auf Bundesebene keine Kapitalsteuer, die Gewinnsteuern wurden mehrfach gesenkt in den letzten Jahren.
Die Abschaffung der Stempelsteuer auf Eigenkapital bringt für die einzelne Firma keinen wahrnehmbaren Nutzen, verursacht aber Ausfälle von 250 Millionen Franken, welche die Allgemeinheit zu tragen hat. Der finanzielle Handlungsspielraum ist angesichts der milliardenschweren Verschuldung für staatliche Hilfspakete in der Coronakrise nicht gegeben, deshalb lehne ich die Abschaffung der Emissionsabgabe ab.