Kommentar
Klare Linie für die Medien

Der Fall Jolanda Spiess-Hegglin gegen den «Blick» ist nur die Speerspitze der aktuellen Klagewelle von Politikern gegen Medien.

Pascal Hollenstein
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Pascal Hollenstein

Pascal Hollenstein

Das Medieninteresse war gross, als diese Woche vor dem Zuger Kantonsgericht die ehemalige Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und der Zürcher Ringier-Verlag aufeinandertrafen. Die Zuger Justiz hat die Frage zu beantworten, ob der «Blick» Spiess-Hegglin namentlich und mit Bild im Zusammenhang mit den Vorkommnissen an der Zuger Landammannfeier 2014 nennen durfte. Just zu Weihnachten löste das Blatt damit eine beispiellose Medienlawine aus, an deren Spitze es sich mit über 200 publizierten Artikeln gleich selber setzte.

Der Gegenstand des Prozesses wird oft missverstanden. Es geht nicht um die Frage, ob dieses oder jenes, was der «Blick» zur Sache veröffentlichte, zutraf (vieles tat es nicht), ob es geschmackvoll war (das meiste war es nicht) oder ob es relevant war (fast nichts war es). Die Frage ist ausschliesslich die: Durfte das Blatt Spiess-Hegglin gegen ihren Willen in dieser Sache in aller Öffentlichkeit blossstellen? Das Thema ist ein viel diskutiertes, zumal derzeit eine Klagewelle von Politikern gegen Journalisten über die Schweiz schwappt. Die Staatsräte Pascal Broulis (FDP/VD) und Pierre Maudet (FDP/GE) streiten sich mit dem Zürcher Medienkonzern Tamedia. Der Walliser Staatsrat Christophe Darbellay (CVP) wiederum hat ein Publikationsverbot zu Fragen rund um seinen unehelichen Spross gegenüber der «Weltwoche» vorläufig durchgesetzt.

Journalisten gewichten naturgemäss das öffentliche Interesse im Zweifelsfall höher als das private. Wer die Rolle der vierten Gewalt spielt, der muss Dinge ans Licht bringen, die den Betroffenen unangenehm sind. Dennoch gilt es, den Imperativ der Transparenz auch kritisch zu hinterfragen. Zu unterscheiden ist zwischen der Sensation und der Information. Es ist dies bisweilen eine feine Linie. In den Fällen Broulis und Maudet geht es im Kern um mutmassliche Verfehlungen im Amt. Wer aber ein öffentliches Amt bekleidet, der muss es sich gefallen lassen, dass seine Tätigkeit kritisch hinterfragt und allfällige Devianzen publik gemacht werden.

Etwas komplexer ist die Sache im Fall Darbellay. Der Familienpolitiker hat nicht nur seinen Seitensprung mit Kindsfolge selber öffentlich gemacht, er hat auch medienwirksam gelobt, sich um das Kind zu kümmern. Wenn nun Zweifel daran aufkommen, so ist das nicht einfach seine Privatsache. Wer Intimes öffentlich macht, der kann sich später nicht ohne Weiteres auf den Schutz der Privatsphäre berufen.

Und der Fall Spiess-Hegglin? Der Anwalt Ringiers hat sich zur Aussage verstiegen, wenn politische Opponenten sexuellen Kontakt hätten, so sei das von öffentlichem Interesse. Diese Aussage ist von einer erbärmlichen Dumpfheit. Sensationslust und Voyeurismus mögen menschlich sein; als Leitfaden für die Berichterstattung taugen sie aber nicht. Auch Politiker haben ein recht auf den Schutz ihrer Intimsphäre.

Es wird interessant sein, wie sich die Justiz in den genannten Fällen verhält. Günstig wäre es, wenn eine Schärfung jener Linie zwischen Privatsphäre und öffentlichem Interesse resultierte, ohne dass dabei das Informationsrecht der Öffentlichkeit beschnitten wird. Das würde auch die Medien stärken. Denn wer sich auf sicherem juristischem Grund weiss, der braucht Klageandrohungen empfindlicher Politiker und Wirtschaftskapitäne weniger zu fürchten. Und kann die Interessen der Öffentlichkeit umso entschlossener vertreten.