Roger Blum war Publizistikprofessor an der Uni Bern, seit April ist er Ombudsmann für die SRG Deutschschweiz. Hier sein Gastkommentar zu den US-Wahlen.
Es ist eine Wahl zwischen Kopf- und Zahnweh, die die Amerikanerinnen und Amerikaner heute zu treffen haben – zwischen einem ungehobelten Trampel, der keine Ahnung von Politik hat, lügt und verunglimpft, und einer politisch absolut Versierten, die viel «Dreck am Stecken» hat und alles zurechtbiegt. Dieses Duo hat sich den schmutzigsten Wahlkampf der amerikanischen Geschichte geliefert.
Die Schweiz fühlte sich den USA schon stärker verbunden als heute. Im Baselbiet hatten die stimmberechtigten Männer am 28. Mai 1865 nicht nur über sechs Gesetze, sondern auch über eine «Adresse an Amerika» zu entscheiden. Ein halbes Jahr zuvor war der republikanische Präsident Abraham Lincoln mit 55 Prozent der Stimmen wiedergewählt worden; er hatte 212 Elektoren-Stimmen errungen, sein demokratischer Gegenkandidat bloss 21. Nach Lincolns Wahl gab es drei wichtige Einschnitte: Am 31. Januar 1865 wurde in den USA die Sklaverei aufgehoben, am 9. April ging der Sezessionskrieg zu Ende, und am 14. April wurde Lincoln ermordet. Die «Adresse an Amerika», noch an Präsident Lincoln gerichtet, gratulierte zum Ende des Bürgerkrieges und zur Aufhebung der Sklaverei. Ihr war ein an Vizepräsident Andrew Johnson adressiertes Kondolenzschreiben zum Tod Lincolns beigefügt.
Während die am Abstimmungssonntag zur Gemeindeversammlung zusammengetretenen Baselbieter über die Gesetze geheim an der Urne abstimmten, äusserten sie sich zur «Adresse an Amerika» mit offenem Handmehr. Deutlich sagten sie Ja – bei einer Stimmbeteiligung von 66,5 Prozent.
Die USA bewegten damals die Schweiz wie nur noch 1963, als Präsident John F. Kennedy ermordet wurde. Genau 100 Jahre nach der Wiederwahl Lincolns stand 1964 die Wiederwahl des Kennedy-Nachfolgers Lyndon B. Johnson an: Der Südstaaten-Demokrat wurde herausgefordert vom erzkonservativen und primitiv argumentierenden Republikaner Barry Goldwater, Senator aus Arizona. Damals glaubte man auf dem Tiefpunkt amerikanischer Präsidentenwahlen angekommen zu sein. An der Basler Fasnacht dichtete die «Standpauke»:
«‹Urin› duet me’s in Dytschland nenne
Als ‹Pisse» duet me’s in Franggrych kenne
‹El Saichos› haisst’s in Malaga
‹Goldwater› sait me z USA.»
Doch Johnson siegte klar: Er erhielt 61,1 Prozent der Stimmen und 486 Elektoren. Goldwater musste sich mit 38,5 Prozent der Stimmen und 52 Elektoren geschlagen geben. Wer hätte damals gedacht, dass dieser Tiefpunkt noch mehrmals unterboten werden würde? Erstmals war dies 1972 der Fall mit dem kriminellen Wahlkampf des republikanischen Präsidenten Richard Nixon, dessen Machenschaften erst durch die Watergate-Enthüllungen deutlich wurden. Dann 1988 mit dem gefühlslosen, effekthaschenden Wahlkampf des demokratischen Kandidaten Michael Dukakis.
Und jetzt mit Donald Trump, der den Wahlkampf durch seine Beleidigungen vergiftete und deutlich machte, dass er allenfalls zum Türsteher eines Nachtlokals taugt. Sollte er gewählt werden, kann er sich allerdings zumindest nicht alles leisten, denn die amerikanische Verfassung sagt in Artikel II, Abschnitt 4: «Der Präsident, der Vizepräsident und alle Zivilbeamten der Vereinigten Staaten werden ihres Amtes enthoben, wenn sie wegen Verrats, Bestechung oder anderer Verbrechen und Vergehen unter Amtsanklage gestellt und für schuldig befunden worden sind.»