Pro und Kontra
Werden uns die Strafbehörden jetzt häufiger überwachen?

Anfang 2018 tritt das neue Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in Kraft. Im Pro und Kontra diskutieren Viktor Györffy und Bernhard Guhl über die Frage: Wie viel Überwachung ist akzeptabel?

Viktor Györffy und Bernhard Guhl
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Mit dem neuen Gesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs dürfen etwa Staatstrojaner in Computer eingeschleust werden. (Symbolbild)

Mit dem neuen Gesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs dürfen etwa Staatstrojaner in Computer eingeschleust werden. (Symbolbild)

Keystone/GAETAN BALLY

Im Vierfachmord von Rupperswil schöpften die Behörden 30'000 Handynummern ab. Die Antennensuchläufe waren kostspielig – der Kanton Aargau und der Bund streiten sich vor Gericht um eine offene Rechnung. Unabhängig davon tritt Anfang nächsten Jahres das neue Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in Kraft.

Damit soll die Überwachung Verdächtiger in Strafverfahren an die technologische Entwicklung angepasst werden. Neu dürfen etwa Staatstrojaner in Computer eingeschleust werden. Es stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wie viel Überwachung ist akzeptabel?

PRO von Viktor Györffy, Präsident grundrechte.ch

«Ein grösseres Buffet weckt auch mehr Appetit»

Mehr Daten und mehr Überwachungskompetenzen werden unweigerlich zu mehr Überwachung führen.

Wir kommunizieren immer mehr über digitale Kanäle und erzeugen damit immens viele Daten. Das revidierte BÜPF (das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) macht sich dies zunutze – mit absehbar grossen Auswirkungen auf die Überwachungspraxis.

Wir werden immer mehr überwacht – nicht weil wir mehr kommunizieren, sondern weil es einfacher ist, unsere elektronische Kommunikation mitzuschneiden, als überall ein Mikrofon aufzuhängen. Die Überwachungsgeräte tragen wir ja heutzutage praktischerweise in Form von elektronischen Gadgets mit uns.

Viktor Györffy, Präsident grundrechte.ch

Viktor Györffy, Präsident grundrechte.ch

ZVG

Die Palette der Überwachungsmassnahmen wird stark erweitert, u.a. mit dem Staatstrojaner und dem IMSI-Catcher. Die Vorratsdatenspeicherung, welche vom EU-Gerichtshof als grundrechtswidrig erachtet wird, wird im revidierten BÜPF beibehalten. Künftig wird sogar der Geheimdienst die Vorratsdaten nutzen dürfen.

Neu können praktisch alle Provider verpflichtet werden, die Kommunikation ihrer Kunden an die Strafverfolger auszuleiten. Selbst Private müssen das dulden, sobald sie anderen Personen Zugang zum Internet gewähren.

Die Erfahrung bisher zeigt: Strafverfolger tendieren dazu, Überwachungsmöglichkeiten, die bestehen, zunehmend auszunützen. In der Praxis begegnen einem laufend Fälle, in denen das an sich geltende Subsidiaritätsprinzip vom Staatsanwalt beiseitegeschoben wird. Die Gerichte überprüfen das praktisch nie. Das BÜPF stellt ein Buffet mit reicher Auswahl zur Verfügung.

Inwieweit sich die Strafverfolger daran bedienen werden, wird vor allem von zwei Faktoren bestimmt werden: Appetit ist immer da. Begrenzt werden wird dieser vor allem von den Überwachungskosten – allerdings auch das nicht immer, wie die Praxis bei den Antennensuchläufen zeigt.

Im Mordfall von Rupperswil hat ein Suchlauf, der Zehntausende von Personen betroffen hat, zu einer astronomischen Rechnung geführt. Auf der anderen Seite wird diese Art von Rasterfahndung auch für vergleichsweise geringfügige Delikte wie Sachbeschädigung eingesetzt.

Wir müssen damit mit mehr Überwachung rechnen und sollten dabei eines nicht vergessen: Überwacht werden auch Unschuldige. Denn wenn feststeht, wer die schuldige Person ist, braucht es die Überwachung nicht.

KONTRA von Bernhard Guhl, Nationalrat (BDP/AG)

«In Bagatellfällen wird eine Überwachung kaum bewilligt»

Die Realität ist nicht so wie in TV-Serien, in welchen ein beliebiger Polizist in Sekunden den Standort einer Person ausmachen kann.

Der Staat hat für die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen und möglichst alle Gewaltverbrechen aufzuklären. Die Staatsanwaltschaft darf nicht aus Kostengründen auf Ermittlungstechnologien verzichten, die helfen, einen Fall zu lösen.

Nehmen wir das Beispiel Rupperswil: Stellen Sie sich vor, die Behörden hätten die Antennensuchläufe aufgrund der zu erwartenden Kosten nicht durchgeführt, den Täter nicht ermitteln können, und dieser hätte erneut zugeschlagen? Wie wären wohl die Reaktionen gewesen?

Ein Mörder darf nicht aus Datenschutzgründen entkommen. Insbesondere Banden organisierter Kriminalität nutzen für ihre Taten verschlüsselte Kommunikationsmittel. Warum soll der Staat für die Aufklärung von Fällen diese modernen Werkzeuge nicht auch nutzen dürfen?

Bernhard Guhl, Nationalrat (BDP/AG)

Bernhard Guhl, Nationalrat (BDP/AG)

ZVG

Das BÜPF (Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) wurde angepasst, damit sich Straftäter nicht durch die Verwendung neuer Kommunikationstechnologien dem Zugriff der Behörden entziehen können.

Das Referendumskomitee hat keine 50'000 Unterschriften zusammengebracht, womit das aktualisierte Gesetz demokratisch legitimiert ist. Der Einsatz der Überwachungsmethoden gemäss BÜPF ist nur bei schweren Delikten erlaubt – nur, wenn andere Methoden nicht zum Ziel geführt haben. Zudem entscheidet das Zwangsmassnahmengericht in jedem Einzelfall, ob eine solche Überwachung stattfinden darf. In Bagatellfällen wird diese sicherlich nicht bewilligt.

Anders als oft behauptet, findet keine Überwachung der Bürger statt. Niemand sitzt an einem PC und hört zu, wenn A und B miteinander telefonieren. Sogenannte Randdaten werden wohl während sechs Monaten gespeichert, aber der Zugriff auf diese Daten wird nur durch richterliche Anordnung gewährt.

Es ist nicht so wie in TV-Serien, in welchen ein x-beliebiger Polizist in Sekundenbruchteilen den Standort einer Person ausmachen kann. Der Datenschutz wurde bei diesem Gesetz sehr hoch gewichtet. So hat das Parlament zum Beispiel eine Verlängerung der Speicherung der Randdaten abgelehnt, obwohl sie von Staatsanwälten gefordert wurde.

Unbescholtene Bürger müssen also keine Angst haben. Niemand wird überwacht, der Staat hat nur das Interesse an der Aufklärung möglichst aller schweren Straftaten.