Erleichterung bei den einen, Ernüchterung bei den anderen. Erneut hat die Wettbewerbskommission Zusammenschlüsse bewilligt, die zu einer wesentlichen Verschärfung der Medienkonzentration in der Schweiz führen. Die Involvierten hatten ein Verbot befürchtet, die Kritiker hatten es erhofft. Beide im diffusen Empfinden, die Wettbewerbskommission sei für Vielfalt in der Medienlandschaft zuständig.
Dabei ist das Wettbewerbsrecht ein untaugliches Mittel, um für Medienvielfalt zu sorgen. Die Wettbewerbshüter sind rechtlich an die falschen Parameter gebunden, um zu messen, ob publizistischer Wettbewerb herrscht oder nicht. Die Verantwortung für eine Medienvielfalt an die Kommission zu delegieren, wäre aber auch zu billig. Verantwortung ist anderweitig zu adressieren:
Der Nachteil der verteilten Verantwortung liegt auf der Hand: In der einen oder anderen Form sind die meisten von uns betroffen. Da ist es doch einfacher, die Aufgabe an die Wettbewerbshüter zu delegieren.