Kommentar
Um jeden Preis verhindern

Eva Berger
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Verzweiflung bringt Frauen und Männer in der Regel erst dazu, ihren eigenen Körper zu verkaufen. Wer auch anders für sich oder seine Familie sorgen könnte, wählt das Puff oder den Strassenstrich eher nicht als Arbeitsort. Doch wen die Sexarbeiterinnen bedienen, zu welchem Preis sie das tun und was genau sie leisten, mindestens das muss in ihrem eigenen Ermessen liegen. Dieser Grundsatz ist nicht verhandelbar, Zuhälterei gehört daher konsequent geahndet.

Gerade ausländische Sexarbeiterinnen sind gefährdet. Zuhälter nützen ihre finanzielle Verzweiflung aus. Dass sie sich in einem fremden Land nicht zurechtfinden, ihre Rechte nicht kennen und nicht wissen, wo sie Hilfe bekommen können, kommt den Menschenhändlern gelegen. Freiwillig war gemäss Staatsanwaltschaft auch die Tätigkeit der Frauen nicht, die sich in den Fängen des verurteilten Rumänen befanden. Das Urteil des Bezirksgerichts Baden gegen den Zuhälter ist richtig.

Hoffentlich mit Signalwirkung. Prostitution, die gerne verharmlosend als «ältestes Gewerbe der Welt» bezeichnet wird, darf nur dann betrieben werden, wenn die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter ihre eigenen Chefs sind. Das Gesetz durchzusetzen, ist im Rotlichtmilieu schwierig. Doch es muss eine Priorität der Behörden sein, Menschenhandel unbedingt zu verhindern und genügend Mittel im Kampf dagegen bereitzustellen. Auch dem Kanton Aargau muss es das wert sein.