Darf ein Unternehmen gleichzeitig Kurzarbeit für ihre Mitarbeitenden einführen und Dividenden ausschütten. Ja, wenn es die Liquidität des Unternehmens zulässt, findet der Autor.
Auf den ersten Blick scheint die Situation sonnenklar. Wer wegen der Coronakrise Kurzarbeit für die Angestellten einführt, der kann nicht gleichzeitig den Aktionären eine Dividende ausschütten. Das geht doch nicht auf! Doch diese Sichtweise ist arg verkürzt. Dass diverse Unternehmen angekündigt haben, auf eine Dividendenausschüttung zu verzichten, weil sie sich sonst in einen Liquiditätsengpass manövrieren würden, ist richtig und notwendig. Dass aber Unternehmen, die nach einem guten Geschäftsjahr 2019 an ihrer Dividende festhalten oder sie bereits ausbezahlt haben ebenfalls – auch wenn sie gleichzeitig Kurzarbeit beantragen.
Kurzarbeit ist nicht in erster Linie ein Instrument für die Arbeitgeber – auch wenn sie natürlich ebenso profitieren. Vor allem aber schützt Kurzarbeit die Arbeitsplätze einer angeschlagenen Firma. Die Angestellten sind dadurch für diese Zeit vor einer Entlassung gefeit. Bei einer Krise, in der wir aktuell stecken, macht dies besonders Sinn: Sobald die Schweiz, ja die Welt die Pandemie in den Griff bekommt, wird die Wirtschaft stark anziehen.
Dass der Staat hier eingreifen soll, wie gefordert wird, ist überflüssig. Unternehmen sind in der Regel vorsichtig im Umgang mit ihren Ressourcen. Management und Verwaltungsrat sind dafür verantwortlich. Wenn wir ihnen jetzt nicht zutrauen, die richtigen Entscheide zu treffen, wann dann? So dürfte etwa bei vielen Firmen schon jetzt feststehen, dass es für das laufende Jahr keine Dividende geben wird.