Der Vierfachmord von Rupperswil musste aufgeklärt werden – koste es, was es wolle. Das sahen die Strafverfolger genauso wie ihre politische Führung, der Regierungsrat. Auch die az betonte in Kommentaren wiederholt, die Aufklärung eines solchen Kapitalverbrechens sei eine Ur-Aufgabe des Staates und dürfe keine Kostenfrage sein.
Nun liegt die Rechnung vor. Und man reibt sich die Augen: 800 000 Franken verlangt der Bund allein für die sogenannten Antennensuchläufe, welche die Aargauer Strafverfolger in Auftrag gegeben hatten, um Handynummern im Umkreis von Rupperswil abzufangen.
Klar, wer eine Dienstleistung bestellt, darf nachträglich nicht über die Zeche jammern. Und trotzdem ist es richtig, dass der Kanton diese Rechnung aus Bern nicht einfach schluckt. Es stellt sich nämlich die Frage, wie solche Kosten überhaupt berechnet werden.
630 Franken für die Auswertung einer Funkzelle verlangt der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr, kurz ÜPF. 600 Franken, also der grösste Teil, geht an die Netzbetreiber wie die Swisscom. Alle Beteiligten wissen: Die Strafverfolger haben gar keine Wahl. Sie müssen alles Mögliche für die Aufklärung des Mordfalles tun und können nicht auf alternative Dienstleister ausweichen.
Eines darf nicht passieren: Dass sich Staatsanwälte aus Angst vor einer horrend hohen Rechnung scheuen, Kapitalverbrechen um jeden Preis aufklären zu wollen, und Täter so in Kantonen mit weniger Mitteln grössere Chancen haben, nie gefasst zu werden.