Wochenkommentar
Steuerpranger: Sympathisch, aber trotzdem falsch

Der Wochenkommentar von Chefredaktor Christian Dorer über den Steuerpranger in Egerkingen SO.

Christian Dorer
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Gemeindeversammlung Egerkingen

Gemeindeversammlung Egerkingen

Erwin von Arb

Auf den Online-Foren laufen die Diskussionen über den Steuerpranger von Egerkingen derzeit sogar noch heisser als diejenigen über den US-Steuerdeal. FDP-Gemeinderätin Johanna Bartholdi hatte an der Gemeindeversammlung die Namen von sechs Steuersündern nach mehrmaliger Vorwarnung publik gemacht – von solchen, die sich ihre Steuern leisten könnten und es trotzdem nicht machen. «Letztlich ist unser Gesellschaftsmodell bedroht, wenn die Steuermoral abnimmt», sagt Bartholdi über ihre Aktion.

Bartholdi erhielt nach der Gemeindeversammlung 88 positive und 2 negative Mails. In den Online-Kommentaren ist das Verhältnis ähnlich. Eine typische Reaktion lautet so: «Endlich hat mal eine Gemeindepräsidentin den Mut, die sogenannten ‹Siebesieche› an den Pranger zu stellen, und lässt sich nicht von Pseudomoralisten und scheinheiligen Datenschützern einschüchtern.»

Man kann sich in den Frust einer Miliz-Politikerin hineinfühlen, die die Gemeindefinanzen verantwortet und sich mit Mitbürgern herumschlagen muss, die ihre Steuern nicht zahlen, aber gleichzeitig in Luxusvillen wohnen und dicke Autos fahren. Ja, die Selbsthilfe von Johanna Bartholdi hat etwas Sympathisches. Sie nimmt auch eine Strafe in Kauf, weil sie weiss: Juristisch ist sie im Unrecht.

Bloss: Die Moral heiligt nicht die Mittel. Man möchte sich nicht vorstellen, wohin es führt, wenn jeder – durchaus aus hehren Motiven – seine eigenen Rechtsmittel schafft. Soll man auch Leute an den Pranger stellen, die wiederholt betrunken Auto fahren, Geld veruntreuen, sonst was ausfressen? Und: Wer entscheidet darüber?

Der Pranger war eine Strafe im Mittelalter. Unser Rechtssystem kennt ihn nicht mehr. Trotzdem kommt die Idee immer wieder auf, Publizität als Waffe einzusetzen: In Zürich wurden Autonummern von Freiern veröffentlicht. Im Aargau ist ein Vorstoss hängig, der einen Pranger für Pädophile verlangt. Grossbritannien veröffentlicht Steuersünder gar im Internet. Immerhin war man im Mittelalter nur eine gewisse Zeit am Pranger. Im digitalen Zeitalter dauert er ewig: Steht etwas erst einmal im Internet, so ist das kaum mehr wegzukriegen.

Der Internet-Pranger hat dann seine Berechtigung, wenn es um eine polizeiliche Fahndung geht: wenn also zum Beispiel Hooligans per Foto gesucht werden. Denn da geht es um Aufklärung, nicht um Rache. Und die Spielregeln sind definiert.

Rechtssicherheit ist eine der wertvollsten Errungenschaften in unserem Land. Dazu gehört auch: Ein Staat darf auf Unrecht nicht mit neuem Unrecht reagieren. Auch wenn es störend ist: Es ist das kleinere Übel, wenn jemand seine Steuern nicht bezahlt, als wenn staatliche Institutionen das Gesetz so zurechtbeugen, wie es ihnen gerade opportun erscheint.

Die Frage im Fall Egerkingen lautet vielmehr: Wie ist es möglich, dass Behörden ohnmächtig zuschauen müssen, wenn Bürger ihre Steuern nicht bezahlen? Da muss man entweder das Gesetz durchsetzen – oder Schlupflöcher stopfen. Mit Mitteln aus der heutigen Zeit, nicht aus dem Mittelalter.