Fall Dubler
Seltsame Vorstösse mitten im Wahlkampf

Grossrat Harry Lütolf will mit zwei politischen Vorstössen die Wohler Dubler-Affäre aufarbeiten. Der Kommentar.

Toni Widmer
Toni Widmer
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Grossrat Harry Lütolf will mit zwei politischen Vorstössen die Wohler Dubler-Affäre aufarbeiten.

Grossrat Harry Lütolf will mit zwei politischen Vorstössen die Wohler Dubler-Affäre aufarbeiten.

AZ

In erster Instanz hat ein Gericht den Wohler Gemeindeammann bestraft. Auch wenn das Urteil weitergezogen wird und ein Freispruch theoretisch möglich ist – eine Rückkehr als Gemeindeammann ist für die CVP ausgeschlossen.» Das schrieb Grossrat Harry Lütolf in einem Kommentar zum Urteil des Bezirksgerichts Zurzach.

Neun Monate später hat der Regierungsrat Walter Dubler aus dem Amt entlassen. Wörtlich hielt er fest: «Aufgrund der Erkenntnisse (im Administrativverfahren) wurden die Funktionstüchtigkeit und die Vertrauenswürdigkeit des Gemeinderats und der Verwaltung durch die Handlungen des Gemeindeammanns stark beeinträchtigt. Diese wichtigen Interessen ertragen eine Rückkehr des Ammanns in das Amt nicht.» Walter Dubler hat gegen diesen Entscheid keine Rechtsmittel ergriffen.

Jetzt stellt Harry Lütolf mit zwei Vorstössen die Administrativuntersuchung infrage und vermischt sie mit dem Strafverfahren. Als Jurist und Politiker müsste ihm klar sein, dass es hier um zwei verschiedene Dinge geht: Das Bundesgericht hat nicht gesagt, Dubler habe keine Fehler gemacht. Es hat nur gesagt, diese Fehler reichten nicht aus für eine Verurteilung.

Die Regierung wiederum hat festgehalten, dass auch ein Gemeindeammann nicht tun kann, was er will, und aus Dublers Verfehlungen die politische Konsequenz gezogen. So, wie es das Gesetz vorsieht. In Wohlen ist Einwohnerratswahlkampf. Harry Lütolf kandidiert auch. Haben seine seltsamen Vorstösse (auch) damit zu tun?

toni.widmer@azmedien.ch