Ein Bundesratsentscheid zum Flughafen Zürich hat auch Lärmauswirkungen auf den Aargau. Der Kommentar von Mathias Küng.
Der Aargau hat sich vehement gegen eine mögliche Fluglärm-Doppelbelastung für das Surbtal mit den spätesten Starts und frühmorgendlichen Landungen gewehrt. Dieser Kampf trägt jetzt Früchte. Falls Deutschland den Staatsvertrag zu Kloten doch noch ratifiziert, bleibt es zwar möglich, dass das Surbtal via gekrümmten (früher «gekröpften») Anflug doch noch belastet wird. Doch eine Doppelbelastung ist vom Tisch. Das zeigt: Es ist nötig und lohnt sich, sich gegen Unzumutbares zu wehren.
Anders sieht es im Limmattal aus. Des einen Freud ist hier des andern Leid. Umso wichtiger ist es, dass der Kanton dem Bund sehr genau auf die Finger schaut, um die Routen zu optimieren. Es sollen möglichst wenig Menschen tangiert werden. Faktisch reicht die Lärmkurve allerdings heute schon via Lägern über das Limmattal hinaus bis zum Mutschellen. In Berikon misst man regelmässig Lärmgrenzwert-Überschreitungen. Wann endlich bewirken Massnahmen von Bund und Flughafen, dass diese reduziert oder am besten vermieden werden?
Doch wie arbeiten die betroffenen Kantone am besten zusammen? Die neue Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh findet, die Interessen Zürichs seien beim Flughafen höher zu gewichten als jene der Nachbarkantone. Dafür gibt es keinen Grund, schliesslich will auch der Aargau einen prosperierenden Flughafen. Und wenn man aus dem Fluglärm-Fiasko mit Deutschland etwas gelernt hat, dann dies: Nachbarkantone und Deutschland sind auf Augenhöhe einzubeziehen. Nur so findet man eine tragfähige Lösung für die Flughafenzukunft.