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Das Parlament will, dass mehr Frauen in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen sitzen. Der Ständerat hat Geschlechterrichtwerte für beide Gremien beschlossen.
Wer die Geburtswehen dieses Reformwerks erlebt hat, kann feststellen: immerhin. Nach dem Nationalrat stimmte gestern auch der Ständerat für Geschlechterrichtwerte in Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten grosser börsenkotierter Unternehmen. Nein, staatliche Eingriffe in die freiheitliche Wirtschaftsordnung sind weder schön noch wünschenswert. Nein, niemand will nur wegen einer Quote eingestellt werden.
Richtwerte sind jedoch nicht Quoten. Es geht um eine weiche Formulierung. Nicht einmal 250 Grossunternehmen sind künftig dazu angehalten, den Frauenanteil an ihrer Spitze zu erhöhen. Im Verwaltungsrat soll jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent vertreten sein, in der Geschäftsleitung zu mindestens 20 Prozent.
Wer diese Werte nicht erreicht, muss lediglich im Geschäftsbericht eine Erklärung dazu abgeben und Verbesserungsmassnahmen darlegen. Punkt, Schluss. Sanktionen sind nicht vorgesehen. Und kein Personalentscheid darf von irgendeiner höheren Macht rückgängig gemacht werden.
Man könnte jetzt reflexartig einwenden, da werde bloss ein Papiertiger geschaffen. Doch noch immer ist erst jedes fünfte Mitglied eines Verwaltungsrats eine Frau. Selbstverpflichtungserklärungen der Wirtschaft haben bisher wenig gebracht. Selbst der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse ist nun von einem strikten Nein zu Richtwerten abgerückt.
Deshalb ist es angebracht, einen Schritt weiterzugehen. Die neue Regel ist eine Aufforderung an Unternehmen, eine unbequeme Frage nicht mehr einfach zu umschiffen. Sucht Lösungen, wie Frauen und Männer sich die Macht gerechter teilen können!