Gastkommentar
Kernenergie steht vor Aufschwung

* Ulrich Fischer (FDP) prägte die Energiepolitik als Aargauer Grossrat (1981–1988) und als Nationalrat (1987–2003). Der pensionierte Jurist ist ein prononcierter Kritiker der Energiewende – sein Gastkommentar zur Klimaerwärmung und Energiewende.

Ulrich Fischer*
Ulrich Fischer*
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Entgegen vermeintlich allgemein herrschender Auffassung, wonach die Kernenergienutzung in der Schweiz keinen Platz mehr habe, erlaubt sich ein ehemaliger Politiker, hier die gegenteilige Meinung zu vertreten. Dies mag vielerorts lediglich ein mitleidiges Lächeln, da und dort aber auch heftigen Widerspruch auslösen. Diese zu erwartenden Reaktionen nehme ich in Kauf; sie können mich nicht daran hindern, für meine Überzeugung einzutreten, obwohl es bequemer wäre, zurückzulehnen und passiv den Dingen ihren Lauf zu lassen.

Unbestritten ist die Tatsache, dass sich unter Einsatz der Kernenergie auf kleinstem Raum ohne schädliche Abgase und CO2 grosse Mengen von Strom und Wärme erzeugen lassen. Der für die Kernenergienutzung notwendige Rohstoff Uran kommt in vielen Ländern vor; im Gegensatz zum Erdöl ist man nicht auf relativ wenige, zum Teil politisch unzuverlässige Produzentenstaaten angewiesen. Wegen des kleinen Volumens dank dessen hoher Energiedichte lässt sich Kernbrennstoff für einen langen Betrieb eines Kernkraftwerkes problemlos einlagern, was wesentlich zur Versorgungssicherheit beiträgt.

Die dauernde Weiterentwicklung der Kernenergietechnologie führt im Übrigen dazu, dass die Sicherheit massiv erhöht wird, der Kernbrennstoff besser ausgenützt werden kann und dadurch auch weniger radioaktive Rückstände entstehen.

Wenn ich für die weitere Nutzung der Kernenergie in der Schweiz eintrete, so bedeutet dies keinesfalls, dass ich mich gegen Wind und Sonne zur Produktion von Wärme und Strom wende. So habe ich bereits 1999 als Erster in meiner Wohngemeinde auf dem Dach meines Einfamilienhauses eine Photovoltaikanlage erstellen lassen, die immer noch Strom produziert. Um die konstante Stromversorgung sicherzustellen, braucht es aber die Produktion von Grundlast, wozu Sonne und Wind nicht geeignet sind. Wenn der Wind nicht bläst und die Sonne nicht scheint, müssen andere Produktionsanlagen einspringen, in der Schweiz sind es noch Kernkraftwerke, in Deutschland aber vorwiegend Braunkohlekraftwerke mit dem Ausstoss von CO2 und Schadstoffen.

Überdies sollten für die Nutzung von Sonne und Wind die äusseren Bedingungen dafür geeignet sein, was in der Schweiz nur in geringem Umfang der Fall ist. Für die Sicherstellung der Stromversorgung unseres Landes kommen deshalb neben der Wasserkraft nur noch fossil betriebene Werke mit ihren schädlichen Emissionen oder Kernkraftwerke infrage.

Fehldeutung von Fukushima

Während die positiven Eigenschaften kaum bestritten werden, konzentrieren sich die Gegner der Kernenergie auf die Gefahr eines Unfalles und die angeblich nicht gelöste Frage der Entsorgung der nuklearen Rückstände. In den bisher rund 50 Jahren der zivilen Kernenergienutzung haben sich lediglich zwei gravierende Unfälle ereignet – Tschernobyl und Fukushima.

Beide sind auf unverzeihliche bauliche Mängel oder Bedienungsfehler zurückzuführen. Nicht durch den Kernkraftwerk-Unfall, sondern durch den Tsunami wurden in Fukushima zahlreiche Menschen in den Tod gerissen und grosse Schäden verursacht. Verglichen mit anderen Unfällen, die auf menschliches Versagen bei der Nutzung anderer technischer Errungenschaften, vor allem im Verkehrsbereich, zurückzuführen sind, darf die Kernenergienutzung als sicher eingestuft werden.

Bei der Anwendung der heute üblichen Kerntechnik treten nukleare Rückstände auf, die entsorgt werden müssen. Weil diese zum Teil sehr langlebig sind, ist eine besondere Sorgfalt erforderlich. Wissenschaftlich ist längstens bekannt, wie deren Entsorgung ohne Kontakt mit der Biosphäre erfolgen kann. Allerdings ist die Realisierung der entsprechenden Anlage in den meisten Ländern mit Ausnahme von Finnland noch nicht erfolgt.

In der Schweiz ist die Nagra seit vielen Jahren daran, den besten Standort für ein Endlager zu evaluieren, was durch politischen Widerstand immer wieder verzögert wird. Da die Radioaktivität der Rückstände vor der definitiven Einlagerung im Zwischenlager in Würenlingen ohnehin zuerst abklingen muss, ist für die Erstellung des Endlagers keine Eile geboten. Ist dann das Endlager erstellt und in Betrieb, ist lediglich ein Gebäude in der Grösse einer kleinen Fabrikanlage sichtbar, zu welcher wenige Male im Jahr Lastwagen fahren. Von einer Beeinträchtigung der Bevölkerung kann keine Rede sein, schon gar nicht, wenn man diese mit anderen Anlagen wie Autobahnen, Flugplätzen und ähnlichen vergleicht. Jedenfalls dient das von der Gegnerschaft dauernd bewirtschaftete Argument, die Endlagerfrage sei nicht gelöst oder ein Endlager sei unsicher und für die ansässige Bevölkerung unzumutbar, vor allem der Stimmungsmache gegen die Kernenergie.

Im Kielwasser Deutschlands

In der Folge des Kernkraftwerkunfalles im Gefolge des Tsunami in Fukushima beschloss die deutsche Bundesregierung den Ausstieg aus der Kernenergie. Der Bundesrat folgte diesem Beispiel umgehend und beschloss ebenfalls den Ausstieg, dank Volksentscheid allerdings mit verzögerter Kadenz, indem die bestehenden Anlagen weiterbetrieben werden können, solange sie sicher sind. Im neuen Energiegesetz wurde auch ein Verbot der Erteilung von Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke statuiert.

Aus meiner Sicht waren diese Entscheide sachlich unbegründet und überhastet. In zahlreichen bedeutenden Ländern wird die Kernenergie weiter, ja oftmals verstärkt genutzt. So sind in den USA 99 Kernkraftwerkblöcke in Betrieb, in Frankreich 58, in China 38, in Indien 22 und es werden kontinuierlich weitere gebaut. Sogar in Japan, wo nach Fukushima die Anlagen vorerst stillgelegt wurden, werden die Kernkraftwerke wieder sukzessive in Betrieb genommen. Ende 2017 waren welt- weit 58 Kernkraftwerke in Bau, davon allein in China 19.

Sogar arabische Länder, denen Erdöl reichlich zur Verfügung steht, setzen auf Kernenergie. Ende 2017 gab es weltweit 447 Kernreaktoren. Handeln die zuständigen Behörden in all diesen Ländern verantwortungslos? In Deutschland leisten Sonne und vor allem der in der Nordsee kontinuierlich blasende Wind einen gewissen Beitrag zur Stromversorgung. Die Produktion anstelle der ausser Betrieb genommenen Kernkraftwerke erfolgt indessen vorwiegend in Braunkohlekraftwerken; der zusätzliche Ausstoss von CO2 und Schadstoffen wird offenbar auch von Umweltschutzkreisen trotz lautem Klagen über die Klimaerwärmung als das angeblich kleinere Übel akzeptiert.

Mutige Politiker gefragt

Es ist meine Überzeugung, dass vor allem wegen der weltweit diskutierten Klimaerwärmung infolge CO2-Ausstoss die Kernenergie einen Aufschwung erleben wird. Wollen wir bei dieser Entwicklung abseitsstehen? Wir vergiessen wegen des Abschmelzens unserer Gletscher Krokodilstränen, sind aber ohne weiteres bereit, unsere allfälligen Stromversorgungslücken durch Bezüge aus deutschen Kohlekraftwerken zu schliessen.

Durch das Verbot der Erteilung von Rahmenbewilligungen für KKW wird die praktische Anwendung der Kerntechnologie verunmöglicht. Damit fehlt auch der Anreiz, auf dem Gebiet der Kernenergie zu forschen, womit wir den Anschluss bei der Weiterentwicklung dieser Technologie wohl verpassen. Das Verbot der Erteilung von Rahmenbewilligungen führt deshalb in der Schweiz indirekt auch zu einem Denkverbot bei der Weiterentwicklung der Kerntechnologie.

Wenn ich mich für die weitere Nutzung der Kernenergie einsetze, so muss dies nicht heissen, dass ich meine, bereits morgen müsse mit dem Bau eines neuen Kernkraftwerkes begonnen werden, zumal es wohl schwierig wäre, zurzeit einen entsprechenden Investor zu finden.

Glücklicherweise trägt der Weiterbetrieb unserer bestehenden Kernkraftwerkemassgeblich dazu bei, dass die Versorgung mit Grundlast vorläufig sichergestellt ist. Dagegen sollte der verhängnisvolle Art. 12a des Kernenergiegesetzes wieder aufgehoben werden, um zu gegebener Zeit auch in der Schweiz die Kernenergie, selbstverständlich unter Anwendung neuester Technologie, wieder nutzen zu können. Welches Parlamentsmitglied ist bereit, einen entsprechenden Vorstoss einzureichen?