Auf dem Durchgangsplatz in Windisch können Fahrende maximal einen Monat lang bleiben. Gerade im Winter sei dies zu kurz, sagen sie - ein berechtigter Einwand. Doch sie müssen dafür sorgen, Vertrauen bei den Behörden nicht zu verspielen. Ein Kommentar
Grundsätzlich sind alle Kantone verpflichtet, genügend Plätze für Fahrende zur Verfügung zu stellen. Dies hat das Bundesgericht bereits 2003 festgestellt, zudem schreibt das internationale Abkommen zum Schutz von Minderheiten vor, die Anliegen der Fahrenden zu berücksichtigen. Der Aargau tut dies, er gilt unter den Jenischen in der Schweiz als Musterkanton.
Konflikte gibt es aber auch im Aargau: So reichte ein Komitee vor zwei Jahren beim Grossen Rat eine Petition mit 1365 Unterschriften gegen einen neuen Platz für Fahrende in Merenschwand ein. Auf den bestehenden Plätzen im Aargau läuft der Betrieb meist problemlos. Dennoch sind gerade in Windisch die Interessen von Gemeinde, Kanton und Fahrenden unterschiedlich.
Die Gemeinde möchte nicht, dass Jenische den Platz im Winter länger als einen Monat belegen. Für die Fahrenden wäre es attraktiv, wenn sie ihre Wohnwagen länger in Windisch abstellen könnten. Für den Kanton ist es ärgerlich, dass der Platz wegen der zeitlichen Einschränkung schlecht ausgelastet ist: Dies könnte den Eindruck erwecken, weitere Plätze für Fahrende im Aargau seien gar nicht nötig.
Das Anliegen der Fahrenden ist verständlich – doch sie stehen in der Pflicht. Dem Vernehmen nach soll es in Windisch zu Auseinandersetzungen zwischen Familien gekommen sein. Zudem sollen Fahrende für Wohnwagen gratis Strom aus Steckdosen abgezapft haben, die für Rasierapparat oder Föhn gedacht sind. So schaffen sie kein Vertrauen bei den Behörden – und das ist nötig, damit der Goodwill für ihre Anliegen erhalten bleibt.