Bürgerrecht
Für den Pass muss man etwas tun

Fabian Hägler
Fabian Hägler
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Schweizer Pass.

Schweizer Pass.

Keystone

Einbürgerungen sorgen im Aargau immer wieder für kontroverse Diskussionen. So wurde in Erlinsbach das Gesuch der Pakistanerin Aisha Mohammed viermal abgelehnt, schliesslich bürgerte der Regierungsrat sie ein. Gleich dürfte es in Gipf-Oberfrick laufen, wo der Antrag der Holländerin Nancy Holten an der «Gmeind» zweimal durchfiel. In beiden Fällen nimmt die Regierung ihre gesetzliche Aufgabe wahr. Dass sie Volksentscheide über den Haufen wirft, mag Kritik auslösen, doch der Regierungsrat tut nur seine Pflicht: Wer die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt, soll den roten Pass auch erhalten.

Nicht vorgesehen ist im Gesetz, dass die Regierung allfällige Einbürgerungskandidaten darauf hinweist, ihr Gesuch vor Ende Jahr einzureichen, weil dies ab 2018 nicht mehr möglich ist. Die entsprechende Forderung der Grünen ist widersprüchlich. Wenn die Ausländer mit B-Bewilligung – anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit fünfjähriger Aufenthaltsbewilligung – wirklich so gut integriert sind, wie die Partei behauptet, müssten sie über die Änderung des Einbürgerungsrechts Bescheid wissen.

Bei den Ausländern mit F-Bewilligung – also vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen – sagt die Bezeichnung schon, dass für sie kein dauerhafter Aufenthalt in der Schweiz vorgesehen ist. Dass dies in der Realität anders ist, weil die Rückschaffung in Kriegsländer nicht zumutbar ist, sehen die Grünen richtig. Sehr wohl zumutbar ist auch dieser Ausländergruppe aber, etwas für den roten Pass zu tun – konkret: sich selber über die Voraussetzungen zu informieren.

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