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Ein ehemaliger Mitarbeiter des Departements Gesundheit und Soziales hat widerrechtlich einen Bericht veröffentlicht. Die zuständige Regierungsrätin Franziska Roth hat den früheren Projektleiter deshalb wegen Amtsgeheimnisverletzung angezeigt. Der Kommentar.
Im ersten Amtsjahr sorgte Regierungsrätin Franziska Roth mit Personalwechseln auf Führungspositionen in ihrem Departement für Aufsehen. Und sie musste sich von prominenten Grossräten heftige Kritik gefallen lassen: Roth sei bisher nicht in der Politik angekommen, sie habe keine Strategie, ihr fehlten Dossier-Kenntnisse und sie sei persönlich wenig präsent.
In der Gesundheitspolitik bewege sich kaum etwas, die neue Regierungsrätin habe bisher keine Vorschläge gemacht, wie Reformen eingeleitet und die Kosten eingedämmt werden könnten, lau-tete ein weiterer Kritikpunkt. Mit dem Masterplan Integrierte Versorgung Aargau, dessen Schlussbericht schon im Dezember der Gesundheitskommission präsentiert wurde, hätte Roth in diesem zentralen Bereich etwas Konkretes vorlegen und ihren Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen können.
Warum der fertige Bericht seit mehr als vier Monaten beim Gesundheitsdepartement in der Schublade liegt, ist unklar. Roth sagt, wichtige aktuelle Geschäfte hätten die Behandlung verzögert. Dass der frühere Projektleiter, der sich stark mit dem Bericht identifiziert, enttäuscht reagiert, ist nachvollziehbar. Er verhält sich zwar nicht loyal zu seinem ehemaligen Arbeitgeber und seiner Ex-Chefin, wenn er den Bericht veröffentlicht.
Allerdings ist eine Strafanzeige in diesem Fall übertrieben. Roth schiesst mit Kanonen auf Spatzen, durch den Versand des Berichts ist kein Schaden entstanden. Fraglich ist auch, ob das Amtsgeheimnis tatsächlich verletzt wurde – gerade die Gesundheitskommission muss sich ja früher oder später ohnehin mit dem Bericht beschäftigen.