Es war ein Wahlversprechen von Emmanuel Macron: Frankreich soll den seit den Terrorattacken von 2015 geltenden Ausnahmezustand beenden. An seine Stelle tritt ein Antiterrorgesetz, das die Kompetenzen der Polizei verstärkt.
Die Polizei kann neu Wohnungen, Autos und Menschen durchsuchen, Verdächtige unter Hausarrest stellen, Handys abhören, Moscheen schliessen – das Ganze unter der sehr oberflächlichen Kontrolle eines Richters. Die Linke moniert, das Notrecht werde nicht abgelöst, sondern verewigt. Die Rechte klagt im Gegenteil, das Gesetz gehe nicht weit genug.
Seit der Jahrtausendwende sind in Paris ein Dutzend Antiterrorgesetze in Kraft getreten – jedes schärfer als das vorhergehende. Die Linke bremste jedes Mal und muss sich den Vorwurf gefallen lassen, den Ereignissen hinterherzuhinken: Heute billigt sie Polizeikompetenzen, die sie vor den Charlie- Hebdo- oder den Bataclan-Anschlägen noch abgelehnt hätte.
Die Rechte muss sich ihrerseits die Frage gefallen lassen, wo sie das Limit setzen will, wenn Bürger heute schon auf blossen Verdacht hin verhaftet oder mit Arrest belegt werden können –
und zwar von Geheimdiensten, die in Frankreich seit Napoleons Zeiten nicht im Ruf der reinen Rechtsstaatlichkeit stehen.
Gerade in den Banlieue-Vierteln ist es entscheidend, dass die Polizei korrekt, das heisst eben auch kontrolliert vorgeht; sonst treibt sie die Maghrebinerjugend, die sich von den Gendarmen ohnehin diskriminiert fühlt, selbst in das Lager der salafistischen Staatsfeinde.
Macron hat dies erkannt: Er will in diesen Elendszonen eine Quartierpolizei einführen, die nicht Dschihadisten jagt, sondern den Kontakt zur Bevölkerung pflegt. Das ist vielleicht ebenso wirkungsvoll wie ein Antiterrorgesetz.