Die Schweizer Justiz tut sich schwer mit einer Anklage wegen einer ominösen Millionenzahlung im Zusammenhang mit der Fussball-WM 2006. Der Kommentar.
Im August 2019 reichte die Bundesanwaltschaft beim Bundesstrafgericht Anklage gegen vier ehemalige Fussball-Funktionäre ein. Es geht um mutmassliche Unstimmigkeiten bezüglich einer Millionenzahlung rund um die Fussball-WM 2006 in Deutschland.
Jetzt, fast ein halbes Jahr später, können die Richter in Bellinzona immer noch nicht definitiv sagen, ob und wann es zum Prozess kommt. Es ist sogar möglich, dass das Gericht die Anklage noch als mangelhaft an die Bundesanwaltschaft zurückweist. Dabei verjähren die erhobenen Vorwürfe schon Ende April 2020.
Von einem Bundesgericht muss man erwarten können, dass es innert Wochen entscheidet, ob eine Anklage genügt. Dass es den Prozess zeitnah und verlässlich ansetzt. Gerade in einem Verfahren, das im Fokus der internationalen Öffentlichkeit steht und das für die Schweiz ein grosses Reputationsrisiko birgt.
Es geht auch um die Rechte der Beschuldigten. Diese sehen sich nun seit mehr als vier Jahren mit gravierenden Vorwürfen konfrontiert. Sollte der Fall verjähren, bleibt an ihnen der unbelegte Makel haften, vielleicht etwas Unrechtes getan zu haben.
Schon der Bundesanwalt schadete der Glaubwürdigkeit der Justiz durch ungeklärte Geheimtreffen mit Fifa-Boss Infantino. Jetzt deutet sich auch noch in Bellinzona erschreckender Dilettantismus an. Es ist definitiv etwas faul bei der Bundesjustiz.