Volksinitiativen
Eine Erhöhung ist angebracht

Damit die stimmberechtigten Aargauerinnen und Aargauer über eine Volksinitiative befinden können, braucht es nur 3000 Unterschriften. FDP-Präsident Matthias Jauslin fordert, die Zahl sei auf mindestens 6000 zu erhöhen. Ein Kommentar.

Mathias Küng
Mathias Küng
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3000 Unterschriften braucht es zurzeit für eine Volksinitiative im Aargau. (Symbolbild)

3000 Unterschriften braucht es zurzeit für eine Volksinitiative im Aargau. (Symbolbild)

Keystone

Das Initiativ- und das Referendumsrecht sind aus der schweizerischen direkten Demokratie nicht wegzudenken. Viele beneiden uns um dieses Volksrecht, das es mit sich bringt, dass unterlegene Minderheiten Mehrheitsentscheide akzeptieren und diese dann auch umgesetzt werden können. Bisher war das jedenfalls so. Gerade darum gilt es, zu verhindern, dass es sich durch zu tiefe Hürden abwertet. Deshalb ist ohne Scheuklappen zu diskutieren, ob die 1980 festgesetzte Unterschriftenzahl für eine Initiative noch passt, wenn der Aargau seither 140 000 Stimmberechtigte mehr aufweist.

Gewiss, Initiativkomitees können ihre Leute als Folge des brieflichen Stimmrechts nicht mehr vor den Abstimmungslokalen platzieren. Das ist eine Erschwerung. Aber sie haben unendlich mehr Möglichkeiten, Partei- und Verbandsmitglieder sowie Sympathisanten via Mail etc. zu kontaktieren. Selbstverständlich will niemand zurück zu 1910, als im Aargau 10 Prozent aller Stimmberechtigten unterschreiben mussten. Aber Hand aufs Herz: die heutigen 3000 Unterschriften sind keine hohe Hürde (der Schreibende war auch schon mit Unterschriftenbogen unterwegs). Deswegen wird das Initiativinstrument heute oft bloss als wohlfeile Begleitmusik für den Wahlkampf genutzt. Dafür ist es zu wertvoll.

Die Parteien geben sich besorgt, eine Erhöhung würde kleinen Gruppierungen das Unterschriftensammeln erschweren. Dabei zeigte 2011 ein kantonales Ad-hoc-Komitee mit über 6000 Referendumsunterschriften gegen das Pflegegesetz, dass auch diese Hürde gut zu nehmen ist, wenn man will.