Seit dem 9. Februar 2014 wurde viel geschrieben und gestritten. Was das Parlament verabschiedet hat, mag ob all dieser epischen Debatten unspektakulär klingen: Die Schweiz führt einen Vorrang für Arbeitslose ein. Doch das Resultat ist gut. Die Bilateralen sind gerettet. Ebenso «Horizon 2020». Eine Phase der Unsicherheit geht zu Ende. Das Parlament gewichtet die Personenfreizügigkeit höher als die eigenständige Steuerung der Zuwanderung. Es musste diesen Grundsatzentscheid fällen, da die Initiative unklar war. Sie liess offen, was passiert, wenn die EU nicht zur Anpassung des Freizügigkeitsabkommens bereit ist. Die Auns will mit ihrer Initiative nun jene Konsequenz ziehen, die sich SVP nicht traute: Das Freizügigkeitsabkommen soll gekündigt werden.
Die Zuwanderungsinitiative lieferte einen Vorgeschmack: Es ging im Grundsatz ums Spannungsverhältnis zwischen direkter Demokratie, nationalen Gesetzen und völkerrechtlichen Verpflichtungen. Diese Debatte wird das Stimmvolk weiter beschäftigen. Schon bald beim Gegenvorschlag zur Raus-aus-der-Sackgasse-Initiative, bei der Selbstbestimmungsinitiative der SVP und auch beim institutionellen Abkommen mit der EU, das früher oder später wieder zum Thema wird. Wie bei der Selbstbestimmungsinitiative geht es auch da um die Rolle der «fremden Richter».
Mit der Umsetzung der Zuwanderungsinitiative hat das Parlament eine wichtige Etappe geschafft. Doch es ist nicht das Ende, sondern erst der Debattenanfang.