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18 mutmassliche Kriminaltouristen wurden im November verhaftet. 15 waren nach 24 Stunden wieder frei. Das Gesetz schützt die Täter mehr als es sie bestraft. Warum?
Mehr als 150-mal sind Einbrecher diesen Monat in Häuser und Wohnungen im Aargau eingestiegen. Die Polizei hat im November 18 mutmassliche Kriminaltouristen erwischt. Drei sind aktuell noch in Untersuchungshaft. Alle anderen waren nach spätestens 24 Stunden wieder frei. Der Grund? Keine Beweise. Die fünf Rumänen, vier Kosovaren, zwei Litauer, zwei Kroaten, der Italiener und der Mazedonier haben keinen Wohnsitz in der Schweiz. Dafür hatten sie fast alle Werkzeuge im Auto, das man dazu verwenden könnte, um in ein Haus einzubrechen.
Der blosse Verdacht auf eine Straftat reicht in der Schweiz nicht, um jemand in Untersuchungshaft zu nehmen. Das ist gut. Um jemanden länger einzusperren, braucht es zwingend hohe gesetzliche Hürden. Es ist darum richtig, dass es unser Gesetz nicht mehr zulässt, Menschen einfach so 14 Tagen einzusperren. Nach spätestens 48 Stunden ist man also meist wieder raus. Stellt sich später heraus, dass doch eine Straftat vorliegt, so sind der Polizei bei einer Person, die in der Schweiz wohnt, Wohnort und Arbeitsort bestens bekannt.
Wenn aber beim Kriminaltouristen nach vier Tagen die DNA-Daten vorliegen, und diese zeigen, dass er tatsächlich ein Einbrecher ist – ist es längst zu spät. Ein sinnvolles Gesetz wird in diesem Fall unsinnig. Stellt sich die Frage, was uns wichtiger ist – möglicherweise Unschuldige unverhältnismässig lange in Untersuchungshaft zu nehmen, oder Kriminaltouristen zu bestrafen.