Polemik
Das Böse ist böse, weil unbegreiflich

Christoph Bopp
Christoph Bopp
Drucken
Der Vierfachmord von Rupperswil
12 Bilder
Der Mörder ist gefasst: Polizeihauptmann und Kripochef Markus Gisin und die Leitende Staatsanwältin Barbara Loppacher informieren am die Medien am Freitag, 13. Mai 2016, über den Mordfall Rupperswil.
Im Haus des Täters fanden Ermittler Kabelbinder und ...
... Seile. Sie weisen darauf hin, dass N. eine weitere Tat plante.
Auch eine Waffe fanden die Ermittler bei Thomas N. – mit dieser soll er seine Opfer in Schach gehalten haben, bevor sie gefesselt waren.
Der Rucksack von Thomas N. – darin befanden sich die Kabelbinder, aber auch Klebeband und Seile.
Carla Schauer während ihres Barbezugs am Schalter in der AKB-Filiale in Wildegg. Hier hob sie Geld ab, ebenso an einem Bancomaten in Rupperswil. Das Geld raubte der Täter.
In diesem Haus an der Lenzhardstrasse in Rupperswil fand das grausame Verbrechen statt.
Amtliches Siegel: Auch Monate nach der Tat ist das Mordhaus nur für die Beamten zugänglich.
Die Behörden setzten eine Sonderkommission zur Aufklärung ein.
Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei setzten im Februar 100'000 Franken Belohnung aus – die höchste in der Schweiz bisher.
Dazu wurden Flugblätter in sieben Sprachen verteilt, auch im grenznahen Deutschland.

Der Vierfachmord von Rupperswil

ZVG

Im Zusammenhang mit der «Bluttat von Rupperswil» wurde oft vorgebracht, das Schreckliche dabei sei eben, dass es so völlig unbegreiflich sei. Mit einem Raubmord oder dergleichen könnte man leichter zurechtkommen. Gemeint ist, dass das Vorliegen eigentlich «rationaler» Gründe für eine verbotene Tat eine Art «Quasi-Verständnis» nach sich ziehen könnte. Die Folgerung daraus: Die Tat wäre als «Verirrung» deutbar, in Verfolgung eines eigentlich rationalen Ziels wurden die falschen (verbotenen) Mittel benutzt.

Das Strafrecht unterscheidet Affekt (Totschlag) und Mord (Niedertracht), differenziert also auch im Bösen. Wobei auch hier eigentlich nur die Tat im Affekt «bestrafbar» (=sühnbar) ist.

Der Mensch verfügt über eine «Anlage zum Guten», aber auch über einen «Hang zum Bösen», lehrte Immanuel Kant und nannte letzteres «das radicale Böse». Es wurzelt im Menschen, in seiner Freiheit. Diese Differenzierung trifft es besser, auch wenn die Sachlage deprimierend ist. Wir sollen uns mit dem Bösen nicht arrangieren können. Das Böse ist «radikal unverantwortbar».