Kommentar
Coronakrise gut bewältigt – bei zwei Themen zeigte die Aargauer Regierung aber keine glückliche Hand

Der Kanton Aargau hebt das Notrecht auf. Und der Regierungsrat gibt sich dabei gute Noten für die Bewältigung der Coronakrise. Immer zu Recht? Ein Kommentar.

Rolf Cavalli
Rolf Cavalli
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Die Aargauer Regierung in corpore.

Die Aargauer Regierung in corpore.

Severin Bigler

Eigenlob stinkt bekanntlich. Darum sind Markus Dieths Worte, der Kanton habe in der Coronakrise «rasch, effizient und besonnen» gehandelt, mit Vorsicht zu geniessen. In der Sache aber kann man dem Landammann Recht geben. Mit zwei Abstrichen.

Rasch und effizient war das Krisenmanagement von Anfang an. Als Zürich noch nach einem Bewilligungskonzept für Veranstaltungen suchte, hatte der Aargau schon Formulare für Betroffene aufgeschaltet. Speditiv gingen die Behörden auch den Berg von Kurzarbeitsgesuchen an.

Besonnenheit war über weite Strecken ebenfalls ein Aargauer Merkmal in der Coronakrise. Die Kantonsärztin veröffentlichte fast täglich die neusten Coronazahlen, ohne dabei in Alarmismus zu verfallen. Der Regierungsrat verzichtete auch auf Aktionismus, als andere Kantone schon nach einem Ausgehverbot riefen.

Bleiben zwei Abstriche:

  • Der offene Brief an den Bundesrat mit der Forderung nach einer schnelleren Öffnung des Einzelhandels war inhaltlich nachvollziehbar, aber in der Form etwas gar durchsichtig.
  • Verunsicherung löste die Notverordnung aus, die es der Polizei erlaubte, Videokameras zur Live-Überwachung zu nutzen. Sie wurde später nie genutzt, hätte aber besser erklärt und legitimiert werden müssen.

Dieth sprach am Mittwoch nur von «Zwischenfazit» beim Krisenmanagement. Auch er weiss: Um sich abschliessend auf die Schultern zu klopfen, ist es angesichts der Ungewissheit einer zweiten Covid-Welle noch zu früh.

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