Roger Blum war Professor für Medienwissenschaft an der Universität Bern und ist heute Ombudsmann für die SRG Deutschschweiz. In seiner neusten Kolumne schreibt er über Kommentare in den SRF-Programmen.
Die Aussage der künftigen Direktorin von Schweizer Radio und Fernsehen SRF, Nathalie Wappler, dass sie keinen Meinungsjournalismus wolle, sorgt für Aufsehen. Viele SRF-Journalistinnen und -Journalisten fühlen sich verunsichert. Und zahlreiche Bürgerinnen und Bürger freuen sich schon, jetzt werde SRF endlich neutral. Da liegen einige Missverständnisse vor. Auch Nathalie Wappler hat später ihre Aussage relativiert.
Journalismus muss nicht neutral sein. Journalistinnen und Journalisten haben die Aufgabe, über Ereignisse, Entwicklungen und Zustände fair, sachgerecht und mit der nötigen Distanz zu berichten, aber das Berichtete auch zu interpretieren und zu kommentieren. Genau dazu wurden drei Typen von Darstellungsformen erfunden: die referierenden (Meldungen, Berichte, News-Storys, Dokumentationen); die interpretierenden (Analysen, Interviews, Porträts, Features, Reportagen) und die kommentierenden (Kommentare, Leitartikel, Glossen, Satiren, Karikaturen, Theater-, Film-, Buch- oder Kunstkritiken). Die Medienschaffenden sind keine Eunuchen, die nur beobachten, aber nie sagen, welche Schlüsse sie aus dem Beobachteten ziehen.
Manche wollen einen Unterschied machen zwischen der Presse und Online-Medien einerseits und Radio und Fernsehen wie der SRG anderseits: Der Meinungsjournalismus sei den privaten Unternehmern gehörenden Printmedien vorbehalten, während der gebührenfinanzierte öffentliche Rundfunk strikt neutral sein müsse. Das mag richtig gewesen sein, als in den 1920er-Jahren das Radio und in den 1950er-Jahren das Fernsehen in der Schweiz die ersten Schritte machten: Da waren die meisten Zeitungen noch Parteiblätter. Sie sahen die Welt durch eine politische Brille und urteilten entsprechend. Sie vermischten Nachrichten und Meinung. Derweil blieb die SRG strikt überparteilich und lediglich berichtend.
Das hat sich inzwischen gründlich geändert. Die Medientypen haben sich einander angenähert. Die Zeitungen haben sich von ihren Parteibindungen gelöst. Sie trennen Nachrichten und Kommentar. Und für den Rundfunk verankerte das Parlament im Artikel 4 Absatz 2 des Radio- und Fernsehgesetzes den Satz: «Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.» Dieser Satz sagt klar, dass Radio und Fernsehen kommentieren sollen, aber hör- und sichtbar abgetrennt von der Berichterstattung. Auf diesen Satz stütze ich mich in meiner Arbeit als Ombudsmann, wenn ich Beanstandungen wegen fehlender Neutralität oder einseitiger Kommentare zu beurteilen habe.
Allerdings ist es klug, wenn die SRF-Journalistinnen und -Journalisten nicht alles und jedes kommentieren. Sie sind vor allem gefordert, wenn jene Werte angegriffen werden, an denen sich Journalismus in Europa orientiert: Menschenrechte, Demokratie und Gewaltverzicht. Dann dürfen die SRF-Medienschaffenden nicht schweigen, dann müssen sie ihre Stimme erheben. Genau so, wie es die Journalistin Anja Reschke in den ARD-«Tagesthemen» kommentierend formulierte: «Dagegenhalten, Mund aufmachen, Haltung zeigen!»
Wie aber soll das praktisch geschehen? Es gibt drei Varianten:
Radio und Fernsehen SRF wären aber gut beraten, Kommentare nicht nur dem «Wort zum Sonntag» und den Satirikern zu überlassen, sondern auch andere Formen auszuprobieren. Und zwar vor allem dann, wenn sich Umstürzendes ereignet oder wenn es aus moralischen Gründen untersagt ist zu schweigen.