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Kommentare AZ/BT
Manche Rauschtrinker landen im Spital – die Kosten berappt die Gesellschaft. Doch soll das wirklich so bleiben? Ein Kommentar.
Solidarität ist ein kostbares Gut – ganz besonders bei AHV, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung sowie im Gesundheitswesen. Wer einzahlt, soll sich darauf verlassen können, dass das soziale Netz ihn trägt, wenn er krank wird, seine Arbeitsstelle verliert oder einen schweren Unfall erleidet. Das muss unbedingt so bleiben. Dass die Sozialversicherungssysteme so gut funktionieren, ist Teil des Erfolgsgeheimnisses der Schweiz.
Soll dies aber auch für – wohlverstanden nicht alkoholkranke – Leute gelten, die sich mutwillig betrinken, bis nichts mehr geht und sie ins Spital eingeliefert werden müssen? Soll die Allgemeinheit das bezahlen? Als Dank dafür, dass Komatrinker den Spital-Notfall belasten, wo man die ganze Energie für echte Notfälle bräuchte?
Nein, wer sich bis zur Besinnungslosigkeit betrinkt, soll die Kosten selbst tragen. Dies im Wissen darum, dass es schwierig ist, die Kosten klar abzugrenzen, wenn jemand womöglich stockbetrunken einen Unfall gebaut hat. Doch zahlt die Kasse problemlos weiterhin für Komatrinker, würde die Solidarität derjenigen, die Jahr für Jahr höhere Prämien zahlen, überstrapaziert und langfristig bedrohlich ausgehöhlt.
Die Kostenpflicht für Komatrinker ist keine Abkehr vom Solidaritätsprinzip, das für Alkoholkranke, Tabakabhängige etc. weiterhin voll gilt. Sie stärkt aber die Eigenverantwortung. Nebenbei verhindert sie vielleicht sogar die eine oder andere nächtliche Schlägerei und Trinkerkarriere. Dann nützt sie sogar doppelt und dreifach.