Die Gutachter-Meinungen gehen auseinander, ob es für die Unterbringung von 150 Asylbewerbern in der Geschützten Operationsstelle (Gops) beim Spital Muri eine Umnutzungs-, beziehungsweise Baubewilligung braucht. Der Kommentar.
Möglicherweise will und kann die SVP Muri die zeitlich limitierte Unterbringung von Asylbewerbern in der Geschützten Operationsstelle (Gops) in Muri vorerst verhindern – zum Beispiel mit einer Aufsichtsbeschwerde, weil kein Umnutzungsgesuch eingereicht wird. Das von der Partei in Auftrag gegebene Rechtsgutachten liesse diesen Schluss zu. Nur würde sie damit kein einziges Problem lösen. Der Gemeinderat tut gut daran, seinen ins Auge gefassten Weg weiter zu gehen. Wichtiger als Juristenfutter sind jetzt pragmatische Lösungen in einer schwierigen und aussergewöhnlichen Situation. Gefragt sind Augenmass und gesunder Menschenverstand.
Beide sagen uns: In der Gops, die seit praktisch 20 Jahren leer steht, ist Platz vorhanden. Anders als beim von der SVP angeführten Beispiel einer dauernden Umnutzung eines privaten Kellers, welche von Privaten eine Baubewilligung verlangt, geht es hier um die zeitlich limitierte Belegung einer bestehenden Infrastruktur, die für die Aufnahme von Menschen in Krisensituationen erstellt wurde – viel Nutzungsänderung ist da nicht zu erkennen. Mit wenigen Mitteln und einem unbürokratischen Baubewilligungsverfahren kann der Aussenbereich so optimiert werden, dass Anwohner, Patienten und Personal des Spitals entlastet werden.
Die Informationsveranstaltung am Montag in Muri war ein starkes Signal. Die sachliche Auseinandersetzung mit der Unterbringung der Asylbewerber zeigte: Muri drückt sich nicht, wenn es darauf ankommt. Der Gemeinderat ist bestrebt, den Kanton konstruktiv bei seiner Aufgabe zu unterstützen. Sollte die Situation eintreffen, dass die Gops dauerhaft als Asylzentrum genutzt werden muss, ist auch den Behörden klar, dass es dann die entsprechenden Umnutzungs- und Baubewilligungen braucht – eben, weil es zu einer länger andauernden Umnutzung käme.