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Meinung
Der Aargauer Regierungsrat hat das Demo-Verbot der Massnahmengegner mit der Maskentragepflicht begründet. In dieser Argumentation gibt es aber einen entscheidenden Schwachpunkt – auf beiden Seiten.
8000 Gegner der Coronamassnahmen, die ohne Masken durch Wettingen ziehen: Das will der Regierungsrat nicht zulassen und verbietet die geplante Demonstration. Auch wenn die Organisatoren den Entscheid anfechten wollen, ist damit schon klar, dass es am 8. Mai keine bewilligte Kundgebung geben wird. Auch bei einem sehr unwahrscheinlichen Blitzentscheid des Verwaltungsgerichts zugunsten der Organisatoren könnte die Gemeinde dies vor Bundesgericht anfechten.
Der entscheidende Streitpunkt ist die Maskenpflicht: Der Regierungsrat stellt sich auf den Standpunkt, dass die Organisatoren nicht gewillt und auch nicht fähig sind, diese Auflage durchzusetzen. Zudem gefährde eine Masse von mehreren Tausend Demonstranten ohne Maske auch die Polizei und unbeteiligte Passanten. Die Veranstalter sind der Ansicht, es reiche aus, wenn sie die Teilnehmer auf die Maskenpflicht hinweisen. Und sie sehen die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht in Gefahr, wenn ihre Demos verboten werden.
Auf beiden Seiten gibt es einen Schwachpunkt in der Argumentation. Die Regierung räumt selber ein, dass nicht klar sei, wie hoch die Ansteckungsgefahr im Freien sei und welchen Effekt die Maskenpflicht bei Demos draussen habe. Die Organisatoren sind nicht glaubwürdig mit ihrem Aufruf zum Maskentragen – auf ihrer Website kritisieren sie die Maskenpflicht massiv, in den sozialen Medien versehen sie ihre Beiträge mit Hashtags wie #maskefallenlassen oder #freiatmen.
Wenn sich die Erfahrungen der letzten Wochen bestätigen, ist es letztlich gar nicht entscheidend, welches Argument vor einem Gericht obsiegen würde. Denn trotz Verboten versammelten sich in Altdorf, Schaffhausen und Rapperswil insgesamt mehrere Tausend Coronaskeptiker. Auch im Aargau dürfte eine unbewilligte Kundgebung am 8. Mai kaum zu verhindern sein. Ob dies dem Anliegen der Demonstranten hilft, ist allerdings äusserst fraglich: die grosse Mehrheit der Bevölkerung, die sich seit Monaten an die Corona-Auflagen hält, dürfte bewusste Verstösse dagegen kaum goutieren.