Zürich
Im Fall Gloor wollen die Angeklagten nichts von Bestechung wissen

Niemand will den ehemaligen BVK-Anlagechef Daniel Gloor aktiv bestochen haben. Die Anwälte der drei angeklagten ehemaligen Geschäftsfreunde haben am Donnerstag vor dem Zürcher Obergericht dargelegt, weshalb ihre Mandanten freizusprechen seien.

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Angeklagte in der BVK-Affaere verlassen das Zuercher Obergericht in Zuerich.

Angeklagte in der BVK-Affaere verlassen das Zuercher Obergericht in Zuerich.

Keystone

Das Zürcher Bezirksgericht gelangte im November 2012 zur Überzeugung, dass die drei Geschäftsleute Gloor bestochen haben, teilweise während mehrerer Jahre. Im Gegenzug investierte der Anlagechef der kantonalen Pensionskasse Millionen in deren Anlagevehikel oder schanzte ihnen lukrative Mandate zu.

Das Bezirksgericht verurteilte die drei deshalb zu bedingten und teilbedingten Freiheitsstrafen. Sie rekurrierten und blieben auch vor Obergericht bei ihrer Darstellung, sie hätten den Anlagechef keineswegs aktiv bestochen.

Der Anwalt des bulgarischen Financiers betonte, sein Mandant habe gar nicht gewusst, dass die BVK ein Staatsbetrieb und Gloor damit Beamter gewesen sei, als er sich aus eigenem Antrieb mit 200‘000 Franken für dessen Vertrauen bedankt habe. Sieben Monate zuvor hatte die BVK 40 Millionen Franken ins das Biotech-Unternehmen des Bulgaren investiert. Ein Zusammenhang bestehe nicht, betonte der Anwalt.

Auch der Anwalt des zweiten Beschuldigten, eines langjährigen Freundes, argumentierte, sein Mandant habe keine Gegenleistung erwartet. Der ehemalige Kadermitarbeiter der Credit Suisse durfte mit seiner neu gegründeten Finanz-Firma lukrative Aufträge für die BVK erledigen und soll sich bei Gloor mit rund 180‘000 Franken erkenntlich gezeigt haben.

Zudem lud er Gloor zu Golfferien ein und gewährte ihm ein Darlehen, damit der angeblich schlecht bezahlte Staatsangestellte ein Haus in Frankreich kaufen konnte.

Gloor konnte schnell wütend werden

Auch der dritte Angeklagte streitet ab, Gloor aktiv bestochen zu haben. Dem Freund aus Militärzeiten gab Gloor das Mandat, für die BVK Währungsabsicherungen abzuwickeln. Irgendwann habe Gloor dann mehrmals beiläufig erwähnt, er verdiene schlecht und der Unterhalt seines Hauses in Frankreich koste viel Geld, sagte der Anwalt.

"Mein Mandant geriet in ein Dilemma." Er habe gewusst, dass Gloor schnell wütend werden könne. Um eine Trübung der Geschäftsbeziehung und der privaten Freundschaft zu verhindern, wechselten schliesslich 800‘000 Franken den Besitzer.

Die Geldübergaben fanden meist in Restaurants statt. "Er bereut seinen Fehltritt", sagte der Anwalt über seinen Mandanten. Aktive Bestechung sei das aber nicht gewesen.

Urteil nicht vor August zu erwarten

Gloor ist angeklagt, von Geschäftsfreunden insgesamt 1,7 Millionen Franken Schmiergelder kassiert zu haben. Der ehemalige BVK-Anlagechef, der einst mehr verdiente als ein Zürcher Regierungsrat, sitzt mittlerweile in Chur im vorzeitigen Strafvollzug.

Der Prozess wird am Nachmittag fortgesetzt und dürfte spätestens am Freitag zu Ende gehen. Das Urteil wird aber nicht vor August erwartet. (sda)