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Region (LiZ)
Limmattal
Auf dem Üetliberg hat wieder eine Bautätigkeit zu reden gegeben. Diesmal geht es um Blachen. Weil das Hotel Uto Kulm solche fest installieren liess, um die Terrasse vor der Witterung zu schützen, reichte Pro Üetliberg bei der Gemeinde Stallikon eine Anzeige ein.
Doch als das Gemeindebauamt die fragliche Terrasse besichtigte, hatten die Verantwortlichen bereits mit dem Rückbau begonnen. Dies ist einem Schreiben der Bau- und Planungskommission vom 11. März zu entnehmen.
Die Präsidentin des Vereins Pro Üetliberg, Margrith Gysel, bestätigt die Anzeige. Sie erinnert sich zudem an den Sommer 2018, als der Verein den Stalliker Gemeinderat anschrieb, um gegen das Virtual-Reality-Kino vorzugehen, ohne Erfolg. Diesmal, bei der Terrasse, hatten sie Erfolg. «Nun, da wir uns für eine Anzeige entschieden haben, wird die Gemeinde aktiv. Dies merken wir uns für die Zukunft», so Gysel.
Die Naturschützer kritisierten, dass nun der Anbau am Haus als erweiterter Innenraum genutzt wird. Dies ist der Anzeige zu entnehmen, die der Limmattaler Zeitung vorliegt. Zwar seien dem Hotel Restaurant Uto Kulm nachträglich Holzkonstruktionen mit Beschattung auf der oberen und der unteren Terrasse bewilligt worden, wie es in der Anzeige heisst. Die Dimensionen auf der oberen Terrasse seien aber filigran zu halten und es dürfe ein Sonnenschutz-Stoff zwischen den Sparrenfeldern gezogen werden.
«Die Baudirektion hat in den Erwägungen ihrer Verfügung unmissverständlich festgehalten, dass die Holzkonstruktionen weder überdacht noch eingewandet werden dürfen», schreibt der Anwalt des Vereins Pro Üetliberg in der Anzeige.
«Etwa im Dezember 2018 wurde die Konstruktion der oberen Terrasse eingewandet, vorne mit Holzpaneelen und Plastikbahnen, auf der Talseite mit festem Material, wahrscheinlich Holz oder Pavatex», schreiben die Naturschützer in der Anzeige. Zudem habe die Terrasse auch eine mehr oder weniger massive Türe erhalten und im Inneren habe es einen elektrischen 9000-Watt-Elektroofen gehabt. «Das ist so nicht bewilligt, weshalb das Genehmigungsverfahren nachträglich durchzuführen ist», heisst es weiter.
Die Einwandung widerspreche den Anordnungen der Baudirektion. «Sie kommt einer Erweiterung des bestehenden Gebäudes gleich, die neue wesentliche Auswirkungen auf die Umwelt bewirkt.» Nebst dem, dass die Aussenwand den vorgeschriebenen Waldabstand unterschreite, erfahre das äussere Erscheinungsbild der Konstruktion eine wesentliche Veränderung.
Weiter führe die Einwandung zu einer dauerhaften seitlichen Schliessung der Terrasse, wodurch auch eine Beheizung und somit der Winterbetrieb ermöglicht würden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Gestaltungsplans seien solche Einrichtungen höchstens temporär und Anlass-bezogen gestattet.
Benjamin Styger, Mediensprecher des Uto Kulm, beschwichtigt. Zwar seien die in der Anzeige beschriebenen Massnahmen ergriffen worden. «Doch waren keine Gäste anwesend. Wir experimentierten lediglich, was im Rahmen des rechtlich Möglichen erlaubt ist», so Styger. Man wolle seinen Gästen einen Windschutz bieten, ohne dabei das Gesetz zu brechen. «An diesem Experimentier-Tag ging die Anzeige bei der Gemeinde ein, diese musste verständlicherweise handeln», so Styger. Doch sei es frustrierend, dass man kaum etwas zu Ende denken könne, ohne dass bereits Anzeigen eingereicht werden, sagt er.