Laut Verein «Pro Üetliberg» berücksichtigt der Gestaltungsplanentwurf «Uto Kulm» die Interessen der Öffentlichkeit nicht ausreichend.
Der Entwurf des kantonalen Gestaltungsplans Uto Kulm lag bis Anfang Woche öffentlich auf. Wie der Verein «Pro Üetliberg» nun in einer Mitteilung schreibt, würden mit diesem Gestaltungsplan «die Rechte der Öffentlichkeit geschmälert».
So würde der Entwurf einseitig die wirtschaftlichen Interessen des Grundeigentümers berücksichtigen, während die Schutzziele und das öffentliche Interesse vernachlässigt würden. Die Eidgenössische Natur-und Heimatschutzkommission weise auf Schutzziele des Gebiets hin: «Veranstaltungen und die damit verbundenen Immissionen und Mehrverkehr sind mit diesen Schutzzielen nicht vereinbar», schreibt der Verein.
Nebst dem, dass im Gestaltungsplanentwurf nicht darauf eingegangen werde, dass einige neue Bauten gerichtlich oder amtlich abgelehnt wurden, werde auch die Vereinbarung zwischen Stallikon und der früheren Uto-Kulm-Besitzerin, der Schweizerischen Bankgesellschaft, verschwiegen: «Darin ist eine dauernde öffentliche Zugänglichkeit zu den Terrassen, heutiges Bellezza und Ronde, festgelegt.»
Der Verein «Pro Üetliberg» verlangt mittels Einwendungen, dass das Plateau zwischen Känzli und Hotel wie auch die Bellezza-Terrasse uneingeschränkt öffentlich zugänglich sind. Weiter sollen Anlässe, die den Aufbau von Bauten erfordern, verboten werden.
Auch geschlossene Anlässe sollen keine deutlichen Immissionen haben. «Ohne Nachbesserung am Entwurf dürften die jahrzehntelangen rechtlichen Auseinandersetzungen wohl kaum beiseitegelegt werden.»(aru)