Leserbeitrag
Dialog zwischen der KESB und Insieme Rheinfelden

Marcel Siegrist
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4 Mitglieder der Kindes – und Erwachsenenschutzbehörde Rheinfelden trafen sich unter Leitung des Gerichtspräsidenten Christoph Lüdi mit einer Delegation von 11 Insieme-Mitgliedern zu einem interessanten, umfassenden, ehrlichen und wegweisenden Gedankenaustausch.

Die Diskussion drehte sich um Themen wie „Beistandschaften und Nachfolgeregelung für Angehörige mit einer Behinderung“, „Berichterstattung und Rechnungsablage“, „Zusammenarbeit zwischen der KESB und Eltern oder Verwandten mit Beistands-aufgaben“. Einmal mehr kamen wir Eltern zur Überzeugung, dass die Behörde eine sehr anspruchsvolle Aufgabe erfüllt, wenn sie für die Betroffenen massgeschneiderte Beistandslösungen erarbeiten will.

Es ist in den letzten Monaten fast Mode geworden, mit der KESB auf Konfrontationskurs zu gehen und einige unglücklich verlaufene Interventionen als Ausgeburten eines Bürokratiemonsters darzustellen. Von den vielleicht 98% der gut gelösten Fälle vernimmt man natürlich nichts. – Wir Insieme-Eltern haben aber bereits einige persönliche Begegnungen mit der KESB hinter uns und haben in dieser Beziehung keine Berührungsängste, aber doch einige Wünsche. So erwarteten wir, dass z.B. im „Dschungel der Rechnungsablage“ einige Erleichterungen möglich werden. Die Beistandschaft setzt sich bekanntlich aus einer geschäftlich-treuhänderischen, sowie einer psychologisch-betreuenden Komponente zusammen, massgeschneidert je nach Bedürfnis des „Klienten“. Vor allem im geschäftlichen Teil muss ein Mittelweg zwischen einer absolut fehlenden und einer total pinggeligen Buchhaltung gefunden werden, zudem abgestimmt auf Eltern, welche problemlos mit Computervorlagen umgehen können, oder dann lieber auf eine handgeschriebene Haushaltrechnung vertrauen.–Und wie und wo lassen sich mit Pauschalen ohne Kassenzetteli die Alltagsausgaben bestreiten? Und ab wann sollen die einfachen monatlichen Bankauszüge als genügende Belege gelten? Auf alle Fragen gab es Antworten, und während zweieinhalb Stunden auch in vielen hier nicht erwähnten Bereichen.

Kurz und gut: Die beteiligten Insieme-Mitglieder sind in der Lage, interessierten Eltern mit Beistandspflichten- und Rechten hinreichend Auskunft zu geben und ihnen sicher alle Angst vor der neuen Aufgabe zu nehmen. Über die Webseite lassen sich diesbezüglich Kontakte knüpfen und eine Gebrauchsanleitung anfordern. Dieses Manual werden wir in wenigen Tagen auch aufschalten. Die Mitglieder des Vereins „Insieme Rheinfelden“ erhalten weitere Angaben in der April-Post. – Und was weiter auffällt: Eine ganze Reihe von aargauischen Regionalverbänden, sowie der schweizerische Dachverband von Insieme interessieren sich brennend für die Ergebnisse unseres fricktalischen Dialogs. Und wir können mit einem herzlichen Dankeschön an die KESB-Rheinfelden nur sagen: „Eigentlich wäre es überall sehr einfach, mit einer solch normalen Gesprächskultur den „Rank“ zu finden.“

Heinz Meier, Insieme Rheinfelden