Am 5.11.20 wurden die Anwohner vom Dorfweiler Alliswil vom publizierten Baugesuch im amtlichen Lenzburger Bezirksanzeiger LBA aufgeschreckt. Stand da doch: Neubau Mehrfamilienhaus (29 Wohnungen) auf dem Grundstück des Bauernhofes Dörflistrasse.
Bei der Einsicht in die Baugesuchs-Unterlagen und –Pläne und im folgenden AZ Zeitungsbericht vom 10.11.20 (https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/lenzburg/grossprojekt-fuer-125-millionen-im-gebiet-allswil-entsteht-eine-ueberbauung-mit-29-wohnungen-139810381) wendete sich die Verwunderung der Anwohner in Ärgerlichkeit.
Man fragte sich, was die Planungsbehörde Boniswil sich dabei gedacht hat, ein solches Bauvorhaben überhaupt durchgehen zu lassen, widerspricht es doch der Auflage im Raumplanungsgesetz Art 3, Abs 3 „Siedlungen sind nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten und zu begrenzen“ und berücksichtigt auch nicht die quartierspezifische Siedlungsqualität.
Wieso wird die gemäss Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26.11.2019 verkündete Absicht des Gemeinderates bei diesem Projekt nicht angewendet: „Es ist sehr wichtig für das Dorf Boniswil, dass die Bautätigkeit nach einer jahrelangen Blockade nicht durch Investoren und Pensionskassen plötzlich ausser Kontrolle gerät. Die Behörde möchte verhindern, dass das Dorf durch eine ungebremste Verdichtung und Gewinnmaximierung seine Identität verliert. Es wäre unverantwortlich auf diese neue Entwicklung nicht zu reagieren“
Nein es wird den Investoren sogar entgegengekommen, indem der bestehende Bachverlauf vom Weidbächli verlegt werden soll, um Platz für den Gebäudekomplex zu schaffen.
Diese verfehlte Siedlungspolitik der Gemeinde Boniswil, die aktuell schon an der kantonalen Spitze bei der Leerwohnungsziffer liegt, wird von den Anwohnern in Alliswil nicht mitgetragen und wehren sich, auch im Bestreben der Nachwelt keine Landschafts-Ruinen zu hinterlassen.