Ausbeutung
Frauenhandel im Asylbereich nimmt massiv zu – zwei Schwestern erzählen dazu ihre Geschichte

Auf der Flucht verschleppt, eingesperrt, zur Prostitution gezwungen: Immer mehr Asylsuchende werden Opfer von Menschenhandel. Das zeigt auch die Geschichte von zwei zwangsprostituierten Schwestern, die in der Schweiz um ihre Sicherheit bangen.

Annika Bangerter
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Nigerianische Prostituierte in Italien: Sie suchen häufig Schutz in der Schweiz.Alessandra Tarantino/AP/Keystone

Nigerianische Prostituierte in Italien: Sie suchen häufig Schutz in der Schweiz.Alessandra Tarantino/AP/Keystone

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In der Nacht wacht Malia* schreiend auf. Die Erinnerungen an die Vergewaltigungen und an die Freier – sie überfallen Malia nachts, lassen sie alles nochmals durchleben. Auch ihre Schwester Jamila* wird von Flashbacks und Albträumen gequält. Ärzte diagnostizieren eine posttraumatische Belastungsstörung. Es sind die Folgen der massiven Gewalt und Zwangsprostitution: Malia und Jamila sind in die Fänge von Menschenhändlern geraten.

Gestern hat die Interventionsstelle für Opfer von Frauenhandel FIZ-Makasi ihre aktuellen Zahlen publiziert. Dabei zeigt sich: Malia und Jamila sind keine Einzelfälle. Im vergangenen Jahr hat FIZ-Makasi 228 Frauen beraten. Immer mehr Opfer kommen aus dem Asylbereich. Im vergangenen Jahr hat sich ihre Anzahl verdreifacht: von 10 auf 34 Prozent. Auch der Bund weist für 2017 einen Höchststand der vergangenen Jahre aus.

Was erschreckend klingt, beinhalte auch eine gute Nachricht, sagt Rebecca Angelini von der FIZ: «Opfer von Frauenhandel werden vermehrt erkannt. Die Sensibilisierung hat zugenommen.» In die Beratungen fänden deshalb vermehrt Flüchtlingsfrauen aus afrikanischen Staaten, insbesondere aus Nigeria. Viele von ihnen seien bereits auf der Flucht in die Fänge von Menschenhändlern geraten, sagt Angelini: «Die Abschottung Europas macht die Routen unsicher und dadurch die Menschen verletzlicher. Häufig werden Frauen bereits vor der Fahrt übers Mittelmeer in die Prostitution gezwungen.» In Europa angekommen, endet die Ausbeutung nicht. Täter tarnen sich mitunter perfide – etwa als angebliche Ehemänner – und drängen die Frauen erneut in die Zwangsprostitution.

Todesangst vor einer Abschiebung

Auch den beiden Schwestern Malia und Jamila wurde die Fluchtroute nach Europa zum Verhängnis. Sie verliessen ihre Heimat, einen afrikanischen Staat, nachdem mehrere Angehörige ermordet wurden. Die Familie gehört einer ethnischen Minderheit an. Das Ziel der beiden Schwestern: ein sicherer Ort in Europa. Der angeheuerte Schlepper brachte sie nach Frankreich. In einer kleinen Wohnung wurden sie eingesperrt, vergewaltigt, mussten Freier bedienen. Es sind jene Geschehnisse, die sie in ihren Albträumen heimsuchen. Nacht für Nacht. Auch in der Schweiz. Hier leben sie in einer Asylunterkunft, nachdem ihnen die Flucht vor ihren Peinigern gelang. Bei FIZ-Makasi haben sie zögerlich das Erlebte erzählt. Unter Atemnot, Zittern und Panik. Dabei seien Jamila und Malia wiederholt in «tiefe Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit» gestürzt, fasst die Beraterin die Gespräche zusammen. Sie hätten «Todesangst davor, wieder nach Frankreich zurückgeschickt zu werden». Sie fürchten sich, dass die Schlepper sie aufspüren.

Doch ihre vermeintliche Sicherheit in der Schweiz erweist sich als brüchig: Obwohl das Staatssekretariat für Migration (SEM) über ihre Geschichte informiert war, trat es nicht auf ihr Asylgesuch ein. Die Schwestern sollen nach Frankreich abgeschoben werden. Dies, weil sie sogenannte Dublin-Fälle sind. Das bedeutet: Sie müssen zurück in jenes Land, in dem sie in der EU angekommen und registriert sind. Denn beim SEM heisst es: «Allein die Tatsache, dass es um ein potenzielles Opfer von Menschenhandel geht, führt nicht automatisch dazu, dass die Schweiz vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch macht.» Dieses ist ein Schlupfloch, bei dem ein Staat für einen anderen einspringen kann. Beispielsweise aus humanitären Gründen.

Als Malia von der Abschiebung erfuhr, brach sie zusammen. Ihre Rechtsvertreterin alarmierte die Ambulanz und bot den Notfallpsychiater auf. Ähnlich endete das Gespräch bei Jamila. Das geht aus den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Dieses hat kürzlich die Fälle der beiden Schwestern behandelt. Und fand deutliche Worte: Es sei «angesichts der eindeutigen Aktenlage nicht erklärlich», wie das SEM dazu komme, dass eine Rückführung nach Frankreich «nicht eine schwerwiegende schädigende Auswirkung auf den psychischen Zustand» bedeute. Eine «Re-Traumatisierung und Suizidalität» könne nicht ausgeschlossen werden, hält das Gericht fest. Es ordnet an, dass Jamila und Malia vorerst in der Schweiz bleiben dürfen. Und das SEM ihr Asylgesuch behandeln muss.

Lösung lässt auf sich warten

Rebecca Angelini zeigt sich erleichtert ob des Urteils. Doch es stelle die Ausnahme dar und gehe nicht auf zentrale Fragen ein. «Es bleibt offen, wie die Schweiz mit Opfern von Frauenhandel im Asylbereich umgehen soll. Deren Schutz ist ungenügend», sagt sie. In der Regel würde das Dublin-Verfahren prioritär behandelt. Das heisst, die Frauen müssen häufig in jene Länder zurück, in denen sie zwangsprostituiert wurden. Das ist oft Italien oder Griechenland. Dort seien Behörden und Hilfsorganisationen «heillos überlastet», sagt Angelini.

«Der Schutz für die Betroffenen fehlt.» Ob sie untertauchen oder sogar von den Menschenhändlern wieder geschnappt würden, liesse sich nicht rekonstruieren. «In den meisten Fällen bricht der Kontakt ab, wenn die Frauen zurückgeschafft werden.» Angelini kritisiert zudem, dass Betroffene selbst dann ausgeschafft würden, wenn die Misshandlungen in der Schweiz passierten: «Es ist absurd, zu denken, dass die Betroffenen später für eine Befragung wieder in die Schweiz zurückkehren. Das Vertrauen ist zerstört.»

Seit Jahren kritisiert

Lücken im Opferschutz von Asylsuchenden zeigen sich bereits früher. Anders als wenn etwa eine Frau aus einem EU-Staat wie Ungarn sich an die FIZ wendet, gibt es für betroffene Asylsuchende keine spezialisierte Unterkunft und geregelte Abläufe. «Eine Umplatzierung scheitert fast immer an amtlichen Hürden und der fehlenden Finanzierung. Dabei bräuchten diese Frauen ebenso Stabilität, Ruhe und ein sicheres Umfeld.» Es bleibe daher oft bei ambulanten Beratungen. Dies kritisieren Hilfsorganisationen seit mehreren Jahren.

Auch der Bund hat die Problematik erkannt; der Opferschutz im Asylverfahren ist Teil des nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel. SEM-Mediensprecher Lukas Rieder sagt: «Wir sind daran, diese Fragen in der Arbeitsgruppe zu diskutieren und Empfehlungen hierzu zu erarbeiten.» Die Frist: das Jahr 2020. Angelini sagt dazu: «Wir können nicht so lange warten, sondern brauchen eine schnelle Lösung. Die Zahl der Betroffenen nimmt aktuell zu.»

Namen geändert.