Auch im Fürstentum Liechtenstein ist die Rückkehr des Wolfes ein Thema. Das Amt für Umwelt hat ein Konzept für den Umgang mit dem Grossraubtier erarbeitet, das sich eng an das Schweizer Wolfskonzept anlehnt.
(sda) Das Land stehe der Rückkehr des Wolfes "grundsätzlich wohlwollend" gegenüber, wie die Regierung am Montag mitteilte. Erhebliches Potential sieht sie aber im Umstand, dass Wölfe hervorragend mit den Lebensbedingungen in Kulturlandschaften zurechtkämen. Das Wolfskonzept soll hier ansetzten und zur Prävention und Minimierung von Konflikten beitragen.
Vorgesehen ist einerseits die Vergütung von gerissenen Nutztieren, andererseits werden allfällige Abschüsse von Wölfen geregelt, die als Problematisch wahrgenommen werden. Auch die Vergrämung von unbequemen Wölfen wird thematisiert.
Weil die Reviergrösse eines Wolfsrudels grösser ist, als die ganze Fläche Liechtensteins, ist laut der Regierung eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit notwendig. Zusammengearbeitet werden soll insbesondere bei der Beurteilung von Schäden und bei Eingriffen in den Wolfsbestand.
Die strategische Ausrichtung des Konzeptes, die Vollzugspraktiken und das Konfliktmanagement lehnen sich deshalb eng an jene der Schweiz an.
Abgeschossen werden können einzelne Wölfe, die "grosse Schäden" an Nutztieren anrichten. Als "gross" gilt ein Schaden, wenn der Wolf mindestens 35 Nutztiere innerhalb von vier Monaten tötet oder 25 in einem Monat.
Abschüsse aus einem Wolfsrudel sind nur in einem Jahr erlaubt, in dem sich das Rudel fortgepflanzt hat. Dabei darf bis zur Hälfte der Jungtiere abgeschossen werden, nicht aber die Eltern.
Abschüsse aus einem Wolfsrudel sind einerseits bei bestimmten Schäden an Nutztieren zulässig, andererseits bei "erheblicher Gefährdung von Menschen". Eine solche Gefährdung liegt laut dem Konzept dann vor, wenn sich Wölfe aus einem Rudel regelmässig in unmittelbarer Nähe von Siedlungen aufhalten und sich dabei gegenüber Menschen zu wenig scheu oder gar aggressiv zeigen.
Die Landesregierung hat die erste Fassung des Konzeptes Anfang Oktober zur Kenntnis genommen. Nun wird dazu "bei den betroffenen Kreisen" eine Konsultation durchgeführt.