Zwei Jugendliche aus Mettmenstetten haben beim Bahnhof Birmensdorf einen 30-jährigen Zugpassagier niedergestochen. Nun wurden beide Angeklagten wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu teilbedingten Freiheitsstrafen von je 30 Monaten verurteilt. Sechs Monate davon sollten die Täter absitzen.
Von Attila Szenogrady
Es war Wochenende, als sich am 27. September 2008 zwei Jugendliche aus Mettmenstetten mit der S-Bahn am Abend nach Zürich begaben. Nach einem ereignislosen Ausgang fuhren der heute 21-jährige Schweizer und der heute 19-jährige Italiener kurz nach Mitternacht wieder zurück.
Messerattacke aus heiterem Himmel
Fest steht, dass die beiden gelangweilten Jugendlichen während der Fahrt an einen 30-jährigen Zugpassagier gerieten. Der Chauffeur nahm die erheblich jüngeren Handwerker nicht so ernst und bewarf sie zum Schluss mit einem Papierknäuel. Dann stieg er beim Bahnhof in Birmensdorf aus. Wo er nicht realisierte, dass seine zwei Gegner bereits einen hinterhältigen Rachefeldzug gestartet hatten. Fest steht, dass die Angeklagten den Zug ebenfalls verliessen. Wobei der Italiener den Geschädigten noch auf dem Perron attackierte und diesem von hinten ein Armee-Sackmesser in den Rücken rammte.
Schuld gegenseitig in die Schuhe geschoben
Beide Angreifer konnten noch am Tatort von der Polizei verhaftet werden. Der verletzte Chauffeur hatte Glück im Unglück und kam mit einer mittelschweren Einstichwunde glimpflich davon. Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis leitete gegen die zwei Mettmenstetter eine Strafuntersuchung ein. Wobei sich die beiden Kollegen schon bald die Schuld gegenseitig in die Schuhe schoben.
Versuchte schwere Körperverletzung
Auch vor dem Bezirksgericht Dietikon beteuerte der Schweizer Angeklagte am Dienstag seine Unschuld. So habe er ja gar nicht zugestochen, rechtfertigte er sich. Die Staatsanwaltschaft, der geständige Messerstecher und einige Augenzeugen sahen es aber anders. Sie waren sich einig, dass der Schweizer die Idee hatte, das Opfer zu verfolgen und zu verletzen. Zu diesem Zweck habe er sein geöffnetes Armeemesser seinem Kollegen übergeben und diesen aufgefordert, den Geschädigten zu attackieren.
Beide schuldig gesprochen
Der Verteidiger des Schweizers verlangte deshalb vergeblich einen Freispruch. Beide Männer wurden als Mittäter für schuldig befunden und wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu teilbedingten Freiheitsstrafen von je 30 Monaten verurteilt. Sechs Monate davon sollen beide Angeklagten verbüssen. Der Gerichtsvorsitzende Stephan Aeschbacher sprach von einem gänzlich hinterhältigen Vorgehen der Angeschuldigten. Sie wurden solidarisch verpflichtet, dem Birmensdorfer Opfer eine Genugtuung von 5000 Franken zu bezahlen.