Während der Monate Mai und Juni gilt in den Solothurner Wäldern für Hunde eine generelle Leinenpflicht. Grund dafür sind zahlreiche einheimische Wildtiere, die in den kommenden Wochen ihre Jungen zur Welt bringen.
Wie in anderen Kantonen gilt auch im Solothurn eine generelle Leinenpflicht während der Setz- und Brutzeit für Hunde im Wald. Das Gesetz ist auf das Wohl der Wildtiere ausgerichtet, weshalb Hundebesitzer ihre Tiere während den Monaten Mai und Juni ausnahmslos an der Leine führen müssen.
Das Hundegesetz schreibt zudem vor, dass Hunde auch ausserhalb der Leinenpflicht so gehalten werden müssen, dass sie weder Mensch noch Tier belästigen oder gefährden, schreibt die Kapo Solothurn in einer Mitteilung.
Mit Rollleinen könne den Hunden trotzdem einen gewissen Bewegungsfreiraum gewährt werden. Hundehalter, die sich nicht an diese Pflicht halten, müssen mit einer Busse rechnen.