Staatsanwaltschaft
Solothurner Justiz verhindert Haft eines brutalen Schlafzimmerräubers

In den 90er Jahren sorgte die berüchtige «Schlafzimmerräuber-Bande» mit einer Reihe von brutalen Raubüberfällen für Angst und Schrecken. Heute sind die Taten verjährt. Die Solothurner Justiz macht in diesem Fall eine ganz schlechte Figur: Formfehler und Versäumnisse müssen erklärt werden.

Drucken
Einbruch

Einbruch

Keystone

Recherchen der «Weltwoche» bringen unschöne Details im Fall der «Schlafzimmerräuber-Bande» ans Licht. 1992 wurde ein Teil der berüchtigten Bande, welche mit brutalen Raubüberfällen für schlaflose Nächte sorgte, von der Kantonspolizei Solothurn verhaftet. Den beiden Bandenbossen Ilir S. und Xheladin M. gelang jedoch die Flucht. In Deutschland setzten sie ihre Raub- und Vergewaltigungsserie fort. Die Kölner Polizei verhaftet die Kosovaren. Diese werden aber während der Gerichtsverhandlung von einem Komplizen befreit. Sie tauchen unter.

1993 schickt Ilir S. der Kapo St. Gallen ein Video, in dem er mit seinen Überfällen prahlt und seine Opfer verhöhnt. 1998 wird der Mann in Mazedonien verhaftet. In Deutschland erwarteten ihn 15 Jahre Haft. Um der Verjährung der Verbrechen in der Schweiz vorzubeugen, bot die Kölner Polizei der Schweiz eine Zwischenauslieferung an. Doch die Solothurner Behörden ignorierten das Angebot.

2009 wird Ilir S. aus der Haft entlassen und in die Schweiz überführt. Doch: Die Taten sind nun verjährt. Unter anderem wegen eines Formfehlers. Die Solothurner Justiz hatte den Mann zwar in seiner Abwesenheit verurteilt, aber das Urteil wurde nicht publiziert und ist somit nichtig. (skh)