Startseite
Blaulicht
Ein 64-jähriger Schweizer Autofahrer ist mit seinem Porsche unweit der Schweizer Landesgrenze durch die deutsche Provinz gebrettert. Im Visier einer Videostreife der deutschen Polizei raste er mit mehr als 140 km/h auf einer Umfahrung – erlaubt sind dort nur 70 km/h.
Der Schweizer musste für die Geschwindigkeitsüberschreitung eine Sicherheitsleistung in der Höhe von 1250 Euro bezahlen.
«Sicherlich hätte er sich ein solches Verhalten auf Strassen in der Schweiz nicht zugetraut, da ihm bekannt ist, dass dabei ganz andere Konsequenzen als hier in Deutschland gedroht hätten», schreibt die deutsche Polizei.
In der Tat: Gemäss der Schweizer Raser-Strafnorm wäre der Mann mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft worden. Und das Auto wäre wohl beschlagnahmt worden.
Der Autolenker überholte am Mittwochnachmittag zunächst ein vor ihm fahrendes Auto.
Danach drückte er kräftig aufs Gaspedal: Bei der Ortsumfahrung von Schallbach im Landkreis Lörrach fuhr er trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h mit Höchstgeschwindigkeiten von mehr als 140 km/h. Das teilte das Polizeipräsidium Freiburg am Donnerstag mit.
Nach Aufhebung der Tempobegrenzung beschleunigte der Lenker des Autos mit 608 PS erneut – auf mehr als 170 km/h.
Eine Auswertung der Videoaufzeichnung der Polizei ergab nach Abzug des Toleranzwertes eine Überschreitung von 76 km/h.
Die Polizei hielt den 64-jährigen Raser an. Dieser musste eine Sicherheitsleistung in der Höhe von 1250 Euro bezahlen.
«In Anbetracht des Kaufpreises für solch ein Auto dürfte dies für den Fahrer jedoch keine besonders schmerzhafte Ahndung darstellen», schreibt die Freiburger Polizei in ihrer Pressemeldung. (whr/lgi/sda)
Ab wann gilt man in der Schweiz eigentlich als Raser und wie werden diese bestraft?