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Blaulicht
Ein 16-jähriger machte mit vier Kumpels eine Spritztour und fuhr dabei eine Rentnerin an. Statt ihr zu helfen, flüchteten die Jugendlichen. Die Frau verstarb kurz danach. Nun wurde bekannt: Die Eltern haben nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt, sondern der Sohn hatte die Türe zum Schlafzimmer aufgebrochen, um an den Autoschlüssel zu kommen.
Die Eltern waren in den Ferien. Kurzerhand klaute der 16-jährige Sohn das elterliche Auto und machte mit vier Kollegen eine Ausfahrt. Dabei fahren sie eine 68-jährige Frau an, welche mit ihrem Hund unterwegs war. Die Jugendlichen lassen sie auf der Strasse liegen. Kurze Zeit später verstirbt die Rentnerin.
Die Anschuldigungen gegen die Eltern wurden laut. Doch nun wurde bekannt: Sie haben ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Der Sohn hat kurzerhand die Türe des elterlichen Schlafzimmers aufgebrochen, um an den Schlüssel zu kommen. Dies berichtet der «Blick».
Die Kantonspolizei Solothurn wird deshalb keine Anzeige gegen die Eltern einreichen.
Entgegen der Usanz - Jugendstrafverfahren sind laut Gesetz nicht öffentlich - will Jugendanwalt Hug «wegen des öffentlichen Interesses» über das Urteil informieren. (skh)