Im Zusammenhang mit dem tödlichen Minitöffunfall vom August 2009 in Menziken hat die Staatsanwaltschaft verfügt, «das Strafverfahren gegen unbekannt» einzustellen. Dies teilte der Gemeinderat Menziken mit.
Vor einem Jahr war beim Badiparkplatz ein 13-Jähriger tödlich verunfallt. Der Jugendliche war auf dem mit einem Fahrverbot belegten Wyna-Uferweg auf einem Minimotorrad unterwegs. Auf der Höhe der Skateranlage, am südlichen Ende des Badi Parkplatzes, kollidierte er mit der quer über den Weg gespannten Absperrkette und zog sich dabei tödliche Verletzungen zu.
Anzeige gegen unbekannt
Parallel zur Untersuchung des Unfallhergangs eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren. Die Familie des Verunfallten hatte Anzeige gegen unbekannt eingereicht, um abzuklären, ob allenfalls ein Verschulden der Gemeinde als Eigentümerin der Absperrung nachzuweisen sei.
Die Staatsanwaltschaft hält nun fest, dass «niemandem ein strafrechtlich relevantes Drittverschulden» angelastet werden kann. Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen Beschwerde geführt werden. (psi)